Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung: Update der szenarienbasierten Projektion bis zum Jahr 2035 im Auftrag der DAK-Gesundheit – 3. Projektion

Zu Beginn des laufenden Jahres ist die tatsächliche Sozialabgabenlast der beitragspflichtigen Einnahmen auf mittlerweile 42,7 % gestiegen und liegt damit 0,2 %-Punkte höher als im Vorjahr sowie 1,6 %-Punkte höher als noch im Jahr 2024. Die „Sozialgarantie 2021“ mit einer Deckelung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes bei 40 % rückt zunehmend in weite Ferne. Zudem ist angesichts der anhaltend eingetrübten konjunkturellen Entwicklung davon auszugehen, dass der Arbeitsmarkt nicht mehr die Stabilität der vergangenen Jahre aufweist und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis auf Weiteres nicht weiter zunehmen und möglicherweise sogar abnehmen wird.
Bereits im Frühsommer 2024 zeigte eine Projektion des IGES Instituts, durchgeführt im Auftrag der DAK-Gesundheit, dass sich die Beitragsbelastung zunehmend von der "Sozialgarantie 2021", die den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auf 40 % begrenzte, entfernt. Seit Anfang 2025 liegt die Sozialabgabenlast der beitragspflichtigen Einnahmen (bpE) bereits bei 42,5 %, wenn der tatsächlich erhobene Beitragssatz der Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Angesichts des demografischen Wandels, insbesondere des Renteneintritts der "Baby-Boomer"-Generation, ist in den demografieabhängigen Zweigen der Sozialversicherung mit weiteren Beitragssatzsteigerungen zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund hat das IGES Institut im Auftrag der DAK-Gesundheit zu Jahresbeginn 2026 eine Aktualisierung vorausgegangener Kurzstudien mit einer szenarienbasierten Projektion der Beitragssatzentwicklung in den vier Zweigen der Sozialversicherung – Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Soziale Pflegeversicherung (SPV), Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und Arbeitslosenversicherung (ALV) – bis zum Jahr 2035 erstellt. Damit wurde mittlerweile die vierte entsprechende Studie innerhalb der vergangenen zwei Jahre vorgelegt. Projiziert wurde erneut die Beitragssatzentwicklung für drei Szenarien mit unterschiedlicher zukünftiger Entwicklung der beitragssatzrelevanten Einflussfaktoren (günstige Entwicklung, mittlere Entwicklung und ungünstige Entwicklung).
Quelle: IGES auf Basis der den Projektionen der einzelnen Zweige zugrunde liegenden Quellen, siehe die Abschnitte 3 bis 6.
Anmerkung: Für das Jahr 2024 mit durchschnittlichem GKV-Zusatzbeitragssatz dem. ³242a SGB V sowie für die Jahre 2024 und 2025 mit durchschnittlich tatsächlich erhobenem SPV-Beitragssatz.
Abbildung: Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz: Projektion der Entwicklung
Im Ergebnis zeigt sich, dass – ohne weitere Stabilisierungsmaßnahmen – in allen Zweigen der Sozialversicherung ein hohes Risiko erheblicher Beitragssatzsteigerungen bis zum Jahr 2035 besteht. Kurzfristig macht sich insbesondere in der Kranken- und Pflegeversicherung ein ausgeprägter Ausgabendruck bemerkbar, der auch mittel- bis langfristig Auswirkungen haben dürfte. In der Summe über alle Zweige liegt der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz gemäß dem Basisszenario bereits im Jahr 2029 über 46 %, bei günstiger Entwicklung nur knapp unter 46 % und bei ungünstiger sogar über 47 %. Bis zum Jahr 2035 wird er nach den Szenarienberechnungen weiter bis auf 50 % ansteigen (47 % im günstigen Szenario und knapp 54 % im ungünstigen). Im Vergleich zur letzten Kurzstudie vom Juni des vergangenen Jahres fällt der projizierte Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes damit in der aktuellen Projektion tendenziell etwas stärker aus, wobei die Bandbreite der Szenarien enger wird. Im Jahr 2035 liegt er knapp einen Prozentpunkt höher (im Basisszenario und bei günstiger Entwicklung) bzw. einen halben Prozentpunkt niedriger (bei ungünstiger Entwicklung) als noch gemäß der Projektion vom Frühsommer.
Mit den Finanzierungsmaßnahmen, die die Bundesregierung zuletzt als kurzfristige Unterstützung der Finanzsituation von Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen hat, wird man allein keine mittel- bis langfristige Beitragsdämpfung erreichen. Mit dem „kleinen Sparpaket“ und einem einmaligen Bundesdarlehen kann die Beitragsentwicklung in der GKV im laufenden Jahr höchstens gedämpft werden. Die Darlehen für die SPV in dem beschlossenen Umfang reichen zwar aus, um im laufenden Jahr einen Beitragssatzanstieg in der Pflegeversicherung zu verhindern. Mittel- bis langfristig jedoch wird man mit beiden Darlehen das trendmäßige Öffnen der Schere zwischen Ausgaben- und Einnahmenentwicklung nicht verhindern können. Bereits für das kommende Jahr zeichnet sich ein Anstieg in der GKV um sechs Beitragszehntel und in der SPV um drei Beitragszehntel ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung ließe sich der für 2027 erwartete Beitragsanstieg allerdings deutlich dämpfen, wenn der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 SGB V) gestärkt würde, indem bereichsspezifische Ausnahmeregelungen ausgesetzt und als prospektive Bezugsgröße die Veränderung der Zuweisungen zugrunde gelegt würden. Mit einer dahingehend stärker einnahmenorientierten Ausgabenpolitik könnten in der GKV im Jahr 2027 schätzungsweise knapp 8 Mrd. € eingespart werden. Mit diesen rechnerischen Minderausgaben ließe sich der gegenwärtig noch ungedeckte Finanzbedarf der GKV (nach Bereinigung um „Sondereffekte“) im Jahr 2027 voraussichtlich decken.

