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Ihre Patientenrechte: Was Sie beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler tun können

Patientenrechte: Älteres Paar sitzt gemeinsam vor einem Notebook.

Das Internet ermöglicht heute auch Laien Zugang zu medizinischem Wissen. Patientinnen und Patienten vertrauen nicht mehr blind ihrem Arzt oder ihrer Ärztin, sondern wünschen sich eine Begegnung auf Augenhöhe und möchten ihre Patientenrechte wahrnehmen. Das Patientenrechtegesetz stärkt die Position der Versicherten gegenüber Arztpraxis und Krankenkasse. Hier erfahren Sie mehr zu Ihren Rechten und finden Informationen zum Thema Behandlungsfehler.

Welche Rechte haben Sie als Patient oder Patientin gegenüber der Krankenkasse?

Sie vermuten, in Ihrer Arztpraxis ist ein Behandlungsfehler unterlaufen, und Ihnen wurde dadurch gesundheitlicher Schaden zugefügt? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Um den Verdacht zu erhärten oder zu widerlegen, können wir beim „Externer LinkMedizinischen Dienst (MD)“ ein ärztliches Gutachten einholen.

Unzufrieden mit unserer Entscheidung?

Erfahren Sie hier, wie Sie Widerspruch einlegen können:

Was ist ein Behandlungsfehler?

Grundsätzlich gilt: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin schuldet Ihnen als Patient oder Patientin aus dem Behandlungsvertrag keinen Heilerfolg. Vielmehr sind Ärzte verpflichtet, eine dem Facharztstandard entsprechende Behandlung durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf eine Behandlung haben, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes oder einer Fachärztin entspricht.

Von einem Behandlungsfehler kann noch nicht gesprochen werden, wenn nach Ihrer Behandlung Beschwerden oder Komplikationen auftreten oder Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert worden ist. Erst wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin den allgemein anerkannten fachlichen Standard nicht eingehalten hat, liegt eventuell ein Behandlungsfehler vor.

Patientenrechtegesetz:

Durch das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) sind die zuvor größtenteils nur durch Richterrecht geregelten Rechte von Patientinnen und Patienten erstmals auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt worden. Durch das Patientenrechtegesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um einen eigenen Abschnitt ergänzt worden, der Regelungen über den medizinischen Behandlungsvertrag und die Rechte und Pflichten im Rahmen der Behandlung enthält.

Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Wenn medizinisches Personal Fehler macht und dies zu einer Schädigung ihrer Patientinnen und Patienten führt, stehen diesen möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Hierzu müssen Sie einen Behandlungsfehler zunächst beweisen und belegen, dass Sie durch diesen Fehler einen Schaden erlitten haben. Dazu müssen im ersten Schritt die vollständigen Krankenunterlagen von allen behandelnden Ärzten angefordert und überprüft werden. Sie haben das Recht, jederzeit Ihre Patientenakte einzusehen.

Welche Wege der medizinischen Sachverhaltsaufklärung / Begutachtung stehen zur Verfügung?

Damit ein möglicher Behandlungsfehler festgestellt werden kann, muss in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das kann über die DAK-Gesundheit durch Einschaltung des „Externer LinkMedizinischen Dienst (MD)“  erfolgen. Alternativ können auch die regional zuständige Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Landesärztekammer eingeschaltet werden.

Mehr Patientensicherheit: Gemeinsam etwas verändern

Was lief falsch bei Ihrer gesundheitlichen Versorgung? Berichten Sie uns davon, denn damit können Sie einen wertvollen Beitrag leisten, das Gesundheitswesen zu verbessern.

Wie erreiche ich die DAK-Gesundheit bei Verdacht auf Behandlungsfehler?

Informieren Sie die DAK-Gesundheit, wenn Sie einen Verdacht auf Behandlungsfehler haben. Wir helfen Ihnen weiter und möchten Sie bei der Klärung unterstützen. Umfangreiche Informationen zum Thema ​​​​​​„Behandlungsfehler und Arzthaftung" können Sie der zum Download bereitgestellten Broschüre entnehmen.

Wir empfehlen Ihnen die direkte – telefonische oder schriftliche - Kontaktaufnahme mit unserem bundesweit zuständigen Fachzentrum Regresse in Bremen:

DAK-Gesundheit
Fachzentrum Regresse Bremen    
Gustav-Deetjen-Allee 2-6
28215 Bremen 

Tel.: 0421 691072-0
E-Mail: service428300@dak.de


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