Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Zustellungen von Dokumenten an Adressaten, die postalisch nicht erreichbar sind.
Wenn ein Dokument nicht zugestellt werden kann, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und kein Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter existiert, hat die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung zu erfolgen (§§ 37, 65 Sozialgesetzbuch X, § 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die DAK Gesundheit publiziert die beschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen auf dieser Webseite:
Öffentliche Bekanntmachungen
Demnächst finden Sie hier die öffentliche Bekanntmachungen.
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