Einkauf und Vergabe
Die DAK-Gesundheit unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Regelungen des Vergaberechts bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Beschaffungsvorhaben nach den Regeln des Vergaberechts gewährleisten durch ein transparentes und förmliches Vergabeverfahren einen größtmöglichen Wettbewerb und eine Gleichbehandlung der Bieter.
Hier erhalten Sie einen Überblick und Informationen zu unseren Beschaffungsvorhaben.
So registrieren Sie sich als potenzieller Vertragspartner
Die DAK-Gesundheit veröffentlicht ihre Beschaffungsvorhaben auf dem Vergabemarktplatz vom Deutschen Vergabeportal (DTVP). Wir veröffentlichen unsere Ausschreibungen somit automatisiert auf TED Europa und bund.de. Unter diesem Link erfahren Sie, wie Sie sich beim DTVP registrieren, Zugriff auf die Vergabeunterlagen erhalten und eine elektronische Angebotsabgabe erfolgreich durchführen:
Besonders wichtig
Um Fehler bei der Angebotserstellung zu vermeiden, lesen Sie bitte alle Unterlagen genau durch.
Für alle Angebote gilt:
- Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
- Die auf dem Vergabemarktplatz angegebene Angebots- oder Teilnahmefrist muss eingehalten werden.
- Nebenangebote sind nicht zulässig, wenn diese im Vorfeld ausgeschlossen wurden.
Für elektronische Angebote gilt zusätzlich:
- Die unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zu findenden Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und anschließend wieder hochgeladen oder aktualisiert abgespeichert werden.
Unsere aktuellen Beschaffungsvorhaben im Überblick
Abgeschlossene Beschaffungsvorhaben im Überblick
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