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Die DAK-Gesundheit unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Regelungen des Vergaberechts bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Beschaffungsvorhaben nach den Regeln des Vergaberechts gewährleisten durch ein transparentes und förmliches Vergabeverfahren einen größtmöglichen Wettbewerb und eine Gleichbehandlung der Bieter.
Die DAK-Gesundheit veröffentlicht ihre Beschaffungsvorhaben auf dem Vergabemarktplatz vom Deutschen Vergabeportal (DTVP). Wir veröffentlichen unsere Ausschreibungen somit automatisiert auf TED Europa und www.bund.de. Unter diesem Link erfahren Sie, wie Sie sich beim DTVP registrieren, Zugriff auf die Vergabeunterlagen erhalten und eine elektronische Angebotsabgabe erfolgreich durchführen.
Um Fehler bei der Angebotserstellung zu vermeiden, lesen Sie bitte alle Unterlagen genau durch.
Für alle Angebote gilt:
Für elektronische Angebote gilt zusätzlich: