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Die sechs Hauptaufgaben des Verwaltungsrats

DAK-Verwaltungsrat: Gruppenfoto der Mitglieder

Im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit sind 28 Sitze für die Versicherten- und zwei Sitze für die Arbeitgeberseite reserviert. Sie sind gemeinsam zuständig für: 

1. Kassenpolitik

Wer im Verwaltungsrat sitzt, entscheidet über die Grundsätze der Kassenpolitik. Auch bei einem Zusammenschluss mit einer anderen Krankenkasse hat das Parlament das letzte Wort.

2. Satzungsrecht

Der Verwaltungsrat beschließt alle freiwilligen Leistungen unserer Kasse und legt diese in der Satzung fest.

3. Haushaltsrecht

Einmal im Jahr wird der Haushaltsplan verabschiedet. Zudem gilt es, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben fortlaufend zu überwachen.

4. Vorstandswahl

Die Männer und Frauen im Verwaltungsrat wählen und kontrollieren den hauptamtlichen Vorstand der
DAK-Gesundheit.

5. Einzelfallklärung

Der Verwaltungsrat wählt die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Diese kümmern
sich um Einzelfälle und prüfen strittige Leistungsentscheidungen.

6. Sozialpolitik

Der Verwaltungsrat setzt sich gegenüber der Politik für die Interessen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber ein.
Bundestagsabgeordnete hören beispielsweise zu Gesetzesentwürfen regelmäßig auch die Selbstverwaltungen an.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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