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Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) der DAK-Gesundheit

1. Anbieter

Die DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27 – 31, 20097 Hamburg, Telefon: 040 23648550, E-Mail: service@dak.de  im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt, ab dem 15. Januar 2025 die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte („ePA") gemäß § 342 Abs. 1 Satz 2 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen in mehreren Ausbaustufen an. Mit Formulierungen „wir“ und „uns“ ist im Folgenden die Krankenkasse gemeint.

Die elektronische Patientenakte wird nur zur Verfügung gestellt, nachdem die Versicherten über die “ePA für alle” informiert wurden und keinen Widerspruch hiergegen eingelegt haben. Mit der ePA sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden (z.B. elektronische Arztbriefe), Diagnosen (z.B. elektronische Notfalldaten), durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen (z.B. der elektronische Medikationsplan) sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung sowie eigene Gesundheitsdaten, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der ePA durch die Versicherten der Krankenkasse dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern. 
  • zur Funktionsweise der ePA, 

  • zu Übertragungsmöglichkeiten von Dokumenten in die ePA durch die Krankenkasse, 

  • zu Übertragungsmöglichkeiten von Behandlungsdaten in die ePA durch Leistungserbringer (z.B. Ärzte und Apotheken), 

  • zu dem Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der ePA, 

  • zur technischen Zugriffsfreigabe in die Datenverarbeitung von Leistungserbringern, 

  • zu zusätzlichen Anwendungen und deren Funktionsweise einschließlich Datenverarbeitungen, Speicherort und Zugriffsrecht, 

  • zur sicheren Nutzung von Komponenten, die den Zugriff der Versicherten auf die ePA über eine Benutzeroberfläche geeigneter Endgeräte ermöglichen sowie 

  • zu der Möglichkeit und den Voraussetzungen pseudonymisierte Daten aus der ePA freizugeben

können dem Informationsmaterial des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen entnommen werden, die in der Datenschutzerklärung ePA integriert sind. Wir lassen Ihnen das umfangreiche Dokument bei Bedarf gerne zukommen. 

2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Überlassung der ePA in der gesetzlich vorgeschriebenen Form durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherte. Die ePA ermöglicht dem Nutzer die sichere Speicherung, Übermittlung und Verwaltung seiner Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Laborberichte, Arztbriefe, etc.).

3. Überlassung, Änderung und Einstellung der ePA

3.1    Die ePA wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.  

Die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA sind in diesem verlinkten Dokument enthalten https://www.dak.de/epa/.
3.3    Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihm gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.

3.4    Die ePA und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass die ePA und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

4. Registrierung, Freischaltung und Zugriff auf die ePA

4.1  Die Patientenakte für alle (ePA für alle) wird für jeden Versicherten angelegt, sofern er nicht dagegen widersprochen hat. Eine aktive Beantragung einer ePA durch die Versicherten ist nicht erforderlich. Die Nutzung dieser Akte kann online (durch Nutzung der ePA-App) oder offline (durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beim behandelnden Leistungserbringer) erfolgen. 

4.2  Der Prozess der Registrierung in der ePA-App beinhaltet mehrere Schritte. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Durchlauf des Registrierungsprozesses ist, dass ein gültiges Versicherungsverhältnis bei der Krankenkasse besteht und eine elektronische Patientenakte angelegt wurde.

4.3    Die Registrierung zur Nutzung der ePA als Applikation (App) auf einem Endgerät (z.B. Smartphone oder Desktop-PC) erfolgt in deutscher Sprache. 
Für die Einrichtung und Nutzung der ePA-App muss der Nutzer sich registrieren. 
Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

  • Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen und die ePA-Datenschutzerklärung mit weiteren Informationen zur ePA zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links einsehen bzw. herunterladen und speichern. Der Nutzer muss die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der ePA-Datenschutzerklärung bestätigen. 
4.4    Zur Nutzung der ePA-App ist eine Registrierung des Geräts erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass nur der Versicherte selbst bzw. der Vertreter auf die sensiblen Daten in der ePA zugreifen können. Das Endgerät wird am Aktensystem registriert. Der Versicherte identifiziert sich im Zuge dessen mittels GesundheitsID. Eine Identifizierung per GesundheitsID ist zum Beispiel durch eine kombinatorische Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN (eGK + PIN) oder den Personalausweis mit Onlineausweisfunktion mit PIN (eID + PIN) möglich. Bei Verwendung eines Smartphones muss dieses die NFC-Funktionalität unterstützen, damit eine Identifizierung mittels Online-Verfahren auf Smartcard-Basis möglich ist. Für die Anmeldung in der Desktop-App wird ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 benötigt.

4.5    Die Freischaltung der ePA wird dem Nutzer in der ePA elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der ePA durch die Krankenkasse kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Krankenkasse auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen (Vertragsbeteiligte, Vertragsdatum) zum Nutzungsvertrag einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungen überlassen, so dass der Nutzer diese gesondert abspeichern kann.

4.6    Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zum Erhalt der Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der ePA durchgeführt werden.

4.7    Der Nutzer ist berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen. 

4.8    Die DAK ePA-App sowie die zugehörigen Informations- und Nutzungsdokumente sind so gestaltet, dass sie den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen. Ziel ist es, allen Versicherten – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zur elektronischen Patientenakte zu ermöglichen.

4.9    Haben Sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet oder stehen Sie unter Betreuung, ist es Ihren Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern) oder Betreuern, wir nennen diese gemeinsam „Vertreter“, möglich, den Zugang zu Ihrer ePA in der eigenen DAK ePA-App des Vertreters für Sie einzurichten, wenn Sie bei diesem mitversichert sind. Hierzu muss der Vertreter, bei dem Sie mitversichert sind, den in 4.3 ff. beschriebenen Prozess für Sie durchlaufen und Sie insbesondere als Nutzer bzw. Nutzerin im IAM registrieren und verifizieren lassen. Wenn der Prozess für Sie abgeschlossen ist, kann der Vertreter auf Ihre ePA in der eigenen DAK ePA-App zugreifen.

4.10  Die DAK-Gesundheit hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit der ePA-Nutzung mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Die Ombudsstelle kann Zugriffsbeschränkung für den Versicherten in der ePA setzen, Widersprüche für den Versicherten durchsetzen und dem Versicherten die Protokolldaten aus seiner ePA bereitstellen. Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren:  DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg; telefonisch: 040/2094737-9525; per E-Mail: service-ePA-Ombudsstelle@dak.de 

 

5. Rechte und Pflichten des Nutzers

5.1    Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann dem Umfang der ePA-Funktionen jederzeit teilweise oder vollständig widersprechen. 

5.2    Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf in der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind.

5.3    Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.

5.4    Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden.

5.5   Es kann auch erforderlich sein, dass Vertreter auf Ihre ePA in der DAK ePA-App Zugriff haben oder diese verwalten. Diese Vertreter dürfen unter den folgenden Bedingungen auf Ihre ePA in der DAK ePA-App zugreifen:


•    Sie haben das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet, oder
•    Sie stehen unter Betreuung und
•    Der Vertreter ist Nutzerin oder Nutzer und
•    Der Vertreter ist in der DAK ePA-App als Ihr Vertreter hinterlegt (z.B., weil Sie bei Ihrem Vertreter mitversichert sind und der Vertreter des Nutzerkonto für Sie gem. 4.3 ff. dieser Nutzungsbedingungen eingerichtet hat). 


Ihr Vertreter kann Ihre ePA in der DAK ePA-App für Sie verwalten und ist im selben Umfang berechtigt, wie Sie. Er kann Informationen einsehen, die Sie uns bereitstellen oder die wir oder Leistungserbringer für Sie in den Anwendungen bereitstellen und kann im selbem Umfang Handlungen vornehmen (z.B. Anträge einreichen), wie Sie.
 

5.6   Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.

5.7    Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhalte in der ePA speichern oder speichern lassen, die


a)    einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind;
b)    andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren;
c)    gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind;
d)    urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen;
e)    Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.
 

5.8    Die Krankenkasse ist verpflichtet, Zugriffe und Zugriffsmuster, die nicht einer Standard-Aktennutzung entsprechen, zu erkennen und passende Maßnahmen zur Schadensreduzierung und -vermeidung umzusetzen. Wir dürfen Ihren Zugang zu den in der ePA gespeicherten Daten sperren, wenn und solange Sie die Grenzen der zulässigen Nutzung der ePA überschreiten, indem Sie gegen die wesentlichen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstoßen. Wir werden Sie jedoch mit angemessener Frist zur Beseitigung des Verstoßes auffordern, bevor wir Ihren Zugang sperren, sofern dies nicht ausnahmsweise unzumutbar ist.

5.9    Vorgaben beim Tod eines Nutzers
Die ePA soll ihre Nutzer als lebenslange Akte begleiten. Im Falle des Todes ist die Akte jedoch nach den folgenden Vorgaben zu löschen:
Die Krankenkasse hat gemäß § 344 Abs. 6 SGB V zwölf Monate nach Kenntnis des Todes eines Versicherten dessen elektronische Patientenakte zu löschen, es sei denn, es werden entgegenstehende berechtigte Interessen durch Dritte während dieser Frist geltend gemacht und nachgewiesen. 
Der Nutzer kann zu Lebzeiten dafür sorgen, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Dies kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht, z.B. durch die „Vertreterregelung“ in der DAK ePA-App tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.
 

6. Nutzungsrechte 

6.1  Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenkasse zu. Die Krankenkasse räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die ePA für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung, Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen.

6.2   Der Nutzer darf die ePA nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den die ePA vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.

7. Datenschutz und Datenimport in die ePA

7.1    Die Krankenkasse trägt dafür Sorge, dass die Daten (Sozialdaten / personenbezogene Daten) des Nutzers bei Bereitstellung der ePA geschützt und sicher sind. Der Nutzer bleibt während der gesamten Nutzungszeit Herr über die von ihm oder z.B. durch seine Ärzte in die ePA transportierten personenbezogenen Daten. Allein der Nutzer entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen darf und welche Daten wieder gelöscht werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Krankenkasse, zu den Möglichkeiten der selbständigen Speicherung und Löschung von Daten in der ePA und zu den Rechten des Nutzers gegenüber der Krankenkasse als Verantwortliche sind in der Datenschutzerklärung für die ePA geregelt.

7.2    Ein Zugriff auf Inhalte der ePA ist ausschließlich berechtigten Personen und Einrichtungen möglich. Hierzu zählen die Versicherten selbst oder Leistungserbringende (z.B. Ärzte), die sich in einem Behandlungskontext mit den Versicherten befinden. Zudem können Nutzer der ePA bis zu fünf Vertreter befugen (z.B. Ehegatten, Kinder, Eltern oder Enkel), die auf die Inhalte des Versicherten in der ePA zugreifen dürfen.

7.3    Die Krankenkasse hat zu keiner Zeit Zugriff auf die von dem Nutzer in der ePA gespeicherten Daten.

7.4    Die Versicherten bestimmen eigenmächtig über die Datenströme in ihrer Patientenakte („Patientensouveränität“). Die Anbieter tragen durch datenschutz- und gesetzeskonforme Voreinstellungen zu einer sicheren Nutzung bei. Neben der vorgesehenen initialen Voreinstellung, dass alle Informationen im Versorgungskontext sichtbar sind, steht es den Versicherten frei, Informationen auf Dokumentenebene zu verbergen und zu löschen.

Zusätzlich können durch Nutzung der DAK ePA-App Einstellungen vorgenommen werden, um beispielsweise die Dauer des standardmäßig vorgegebenen Zugriffs im Rahmen des Behandlungskontextes zu erweitern oder einzuschränken. Zudem können Nutzer Zugriffe auf Dokumente durch ausgewählte Leistungserbringer beschränken oder gänzlich unterbinden. Die Versicherten erhalten die Möglichkeit die Nutzung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten nach eigenem Ermessen einzuschränken. Für eine offline Nutzung können derartige Einstellungen durch den Vertreter eingerichtet werden.

7.5    Zum Zwecke der Datenschutzkontrolle für die Versicherten erstellten Protokolleinträge werden für die Dauer von drei Jahre aufbewahrt. Danach erfolgt eine automatische Löschung. Die Protokolldaten können durch die Versicherten oder durch ihre befugten Vertreter mittels DAK ePA-App eingesehen werden. Versicherte ohne DAK ePA-App können bei ihrer zuständigen Ombudsstelle beantragen, die Protokolldaten zur Verfügung gestellt zu bekommen.

7.6    Sämtliche Zugriffe auf die Daten der Patientenakte werden protokolliert, so dass der Versicherte erkennen kann, wer wann auf welche seiner Daten zugegriffen hat. 
 

8. Gewährleistung

8.1    Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der ePA. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der ePA und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.

8.2    Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.

8.3    Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Herunterladen bereitstellt und dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

8.4    Eine Funktionsbeeinträchtigung der ePA, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.

8.5    Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel der ePA unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

8.6    Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.

8.7    Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel der ePA beruhen, die ePA verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.

8.8    Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
 

9. Haftung

9.1    Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

9.2    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

9.3    Eine verschuldensunabhängige Haftung der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.4    Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.

9.5    Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

9.6    Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.7    Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn die Nutzenden den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist.
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten der Nutzenden wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.8    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.

9.9    Die Haftungsregelungen des TKG bleiben, sofern anwendbar, unberührt.

9.10    Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.

9.11    Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.
 

10. Support

Die Krankenkasse bietet den Nutzern der ePA einen Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen der ePA während der üblichen Bürozeiten (Montag - Donnerstag von 8:00 bis 18:00 und am Freitag von 8:00 bis 17:00) beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

11. Kündigung, Daten-Export und Daten-Löschung

11.1   Widerspruch gegen die ePA

Die Nutzung der ePA erfolgt freiwillig. Der Nutzer kann der Nutzung der ePA jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ein Widerspruch führt zur vollständigen und unwiderruflichen Löschung der ePA. Die bis zum Widerspruch erfolgte Datenverarbeitung bleibt rechtmäßig. Der Widerspruch kann durch den Versicherten mit Hilfe seiner DAK ePA-App bzw. der Desktop-App der ePA vorgenommen werden. Da die gematik eine Widerspruchsoption auch in Schriftform vorgesehen hat, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse eine ePA im Auftrag des Versicherten kündigt.


11.2    Löschung der ePA
Nach dem Widerspruch wird ePA vollständig und unwiderruflich gelöscht.

Wird der Widerspruch gegenüber der Krankenkasse geäußert, wird die  unwiderrufliche Löschung umgehend durch die DAK-Gesundheit (1 Tag nach Eingang) veranlasst. Ein Herunterladen und Sichern in der ePA enthaltenen Dokumente sollte vorsorglich durch die Nutzenden vor Einreichung des Widerspruchs vorgenommen werden. 
 

11.3    Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 28 Kalendertagen kündigen, wenn


•    Ihr Versicherungsverhältnis bei uns endet, 
•    Sie die ePA nach dem Registrierungsprozess nicht innerhalb von 365 Tagen aktiviert haben

 oder


•    Sie der Nutzung der ePA widersprochen haben,
•    die geänderten Nutzungsbedingungen gemäß Absatz 12.2 nicht akzeptiert werden.
 

11.4    Wenn der Nutzungsvertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, räumen wir Ihnen eine angemessene Frist für den Export Ihrer in der ePA gespeicherten Daten ein und unterstützen Sie technisch angemessen. 

11.5    Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir können den Nutzungsvertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn Sie die ePA in einer gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßenden Weise nutzen, der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses für uns unzumutbar ist und eine angemessene zur Abhilfe bestimmte Frist erfolglos abgelaufen oder eine solche Fristsetzung unzumutbar ist. 

12. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

12.1    Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der DAK ePA-App. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam. 

12.2    Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers unter folgenden Voraussetzungen abzuändern:

 

  1. die Krankenkasse hat die Nutzer klar und eindeutig auf die Änderung dieser Nutzungsbedingungen hingewiesen;
  2. die Abänderung der Nutzungsbedingungen bietet für den Nutzer nur Vorteile;
  3. die Abänderung bezieht sich lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile und die Abänderung berührt die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht;
  4. die Abänderung ist erforderlich, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung haben lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer; oder

die Krankenkasse leistet damit einer verbindlichen Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge und die Abänderung hat lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer.

12.3    Wenn die Voraussetzungen gem. Ziffer 12. 2 nicht vorliegen, können wir diese Nutzungsbedingungen nur mit Ihrem Einverständnis ändern. Stimmt der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen nicht zu, ist eine weitere Nutzung der Anwendung nicht möglich. Die ePA selbst bleibt hiervon unberührt; der Zugang zu Ihr kann in diesem Fall über alternative gesetzlich vorgesehene Zugangswege erfolgen. Der Anspruch des Nutzers auf fortgesetzte Nutzung der Anwendung zu den bisherigen Bedingungen besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse in diesem Fall den Nutzungsvertrag nach Ziffer 11.3 beenden kann.

13. Anwendbares Recht

13.1    Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2    Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in der EU oder dem EWR, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12.1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

14. Salvatorische Klausel 

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.

15. Information und Beratung

15.1    DAK-Gesundheit hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit der ePA-Nutzung mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Die Ombudsstelle kann Zugriffsbeschränkung für den Versicherten in der ePA setzen, Widersprüche für den Versicherten durchsetzen und dem Versicherten die Protokolldaten aus seiner ePA bereitstellen.

15.2    Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren: service-ePA-Ombudsstelle@dak.de
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