Direkt zum Inhalt

DAK App: Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „DAK App“ der DAK-Gesundheit.

Als Verantwortlicher für die Inhalte sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 12.08.21) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App „DAK App“ und beruht auf einer im Zeitraum vom 01.07.21 bis 30.07.21 durchgeführten Selbstbewertung. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird grundsätzlich barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von relevanten Icons und Grafiken und die Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit „Voiceover“ nutzbar - das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit „Talkback“ nutzbar - das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren.

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

  • Die Bildschirmausrichtung bei der Nutzung der App ist aktuell auf den Portrait-Modus beschränkt.
  • In der hellen Variante der App weisen nicht alle Designelemente den nötigen Farbkontrast auf. Bitte nutzen Sie bei einer Sehschwäche die kontrastreiche dunkle Variante.
  • Die Eingabe des Aktivierungscodes ist aktuell nicht barrierefrei möglich. Wir arbeiten daran, weitere Identifikationsoptionen einzubinden, die barrierefrei genutzt werden können.
  • Die Navigation über Strukturelemente und logische Seitenbereiche mit dem Screenreader ist an wenigen Stellen nicht optimal.
  • Auf wenigen Seiten gibt es keine zurück-Navigation.
  • Das Einreichen von Dokumenten ist aktuell nur über das Abfotografieren der Dokumente möglich. Eine alternative Möglichkeit ist bereits in Planung.
  • Die Darstellung von Fehlern in den Formularen ist noch nicht vollständig barrierefrei.
  • Die PDF-Dokumente im Postfach sind zum Teil nicht barrierefrei.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern für Feedback 

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Externer Linkwww.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Aktualisiert am:
Telefonkontakt
040 325 325 555

Rund um die Uhr und zum Ortstarif