Wir sind zuständig für die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrages, die Erstellung der Bescheide und für die Auszahlung des Erstattungsbetrages.
So gehen Sie vor:
- Bitte füllen Sie zunächst das Formular zur Geltendmachung aus und unterzeichnen Sie es. Dafür ist eine originalgetreue Nachbildung der Unterschrift (Faksimile) ausreichend. Alternativ drucken Sie den Antrag aus und scannen Sie ihn nach der Unterzeichnung als PDF-Datei ein.
- Nutzen Sie nun unser Online-Formular, um uns den Antrag (PDF-Datei) schnellstmöglich zu übermitteln. Füllen Sie einfach alle Felder aus und laden Sie das Formular zur Geltendmachung hoch.
Verwenden Sie bitte zur zügigen Bearbeitung vorrangig das Online-Formular. Alternativ senden Sie den Antrag an: pflegeschutzschirm_COVID19@dak.de. In der Betreffzeile der E-Mail geben Sie bitte das Institutionskennzeichen (IK), den Namen und Sitz der Pflegeeinrichtung (Bundesland) an. Nachweise für den beantragten Erstattungsbetrag werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass Anhänge in den alten Office-Formaten (.doc, .dot, .xls, .xlt, .ppt, .pot) aufgrund von Sicherheitsrichtlinien von uns nicht mehr verarbeitet werden können. Daher bitten wir Sie vor der Übersendung um eine Konvertierung in die neuen, sicheren Office-Formate (.docx, .xlsx, .pptx) oder erstellen Sie aus der Anlage ein PDF.