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Wie lange bin ich an die selbstgewählte Kostenerstattung gebunden?

Wenn Sie eine Kostenerstattung gewählt haben, sind Sie für mindestens ein volles Quartal daran gebunden. Ihr Zeitraum für die Kostenerstattung beginnt mit dem Tag, an dem Sie diese bei uns beantragen.
 

Beispiel:
Das Jahr teilt sich in vier Quartale: 1.1. bis 31.3., 1.4. bis 30.6., 1.7. bis 30.9. und 1.10. bis 31.12.
Sie teilen uns am 10.07. mit, dass Sie ab sofort die Kostenerstattung nutzen möchten. Das nächste volle Quartal beginnt am 1.10. Somit sind Sie an die Kostenerstattung bis zum 31.12. gebunden.

In der Zeit, in der Sie die Kostenerstattung nutzen, dürfen Sie für die gewählten Leistungen die Gesundheitskarte nicht einsetzen.