Wer verschreibt mir eine DiGA?
Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Therapeut oder Therapeutin stellt fest, ob eine DiGA für Sie medizinisch notwendig ist und stellt Ihnen eine elektronische Verordnung aus. Alternativ erhalten Sie den Ausdruck der elektronischen Verordnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin.
Das Rezept (rosa Zettel / Muster16) wird seit der Einführung der elektronischen Verordnung nur noch in bestimmten Notfällen ausgestellt.
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Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.