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Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich privat behandeln und die Kosten erstatten lassen?

Sie können für bestimmte Behandlungen und Leistungen eine Privatrechnung für sich oder familienversicherte Angehörige wählen und sich danach einen Teil der Kosten erstatten lassen, wenn: 
  • Sie die Behandlung noch nicht begonnen haben, beziehungsweise die Leistung noch nicht erbracht wurde, bevor Sie den Antrag auf Kostenerstattung gestellt haben,
  • die Arzt- oder Therapiepraxen eine Kassenzulassung haben und
  • Sie in unserem datengeschützten Bereich „Meine DAK“ angemeldet sind.
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