Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich privat behandeln und die Kosten erstatten lassen?

Sie können für bestimmte Behandlungen und Leistungen eine Privatrechnung für sich oder familienversicherte Angehörige wählen und danach einen Teil der Kosten erstatten lassen, wenn Sie

  • die Behandlung noch nicht begonnen bzw. die Leistung noch nicht erbracht wurde, bevor Sie den Antrag auf Kostenerstattung gestellt haben,
  • die Arzt- oder Therapiepraxen eine Kassenzulassung haben und
  • Sie in unserem datengeschützten Bereich „Meine DAK“ angemeldet sind.

Kassenzulassung bedeutet, dass die Arztpraxen Verträge mit uns haben und so ihre Leistungen mit uns abrechnen können.