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Falls Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, sollten Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Restkosten übernimmt. In der Zeit, in der die selbstgewählte Kostenerstattung für Sie gilt, dürfen Sie Ihre Gesundheitskarte für die gewählten Leistungen nicht nutzen.
Übrigens: Auch bei einer Kostenerstattung müssen Sie gesetzliche Zuzahlungen leisten.