Verletztengeld nach Arbeitsunfall und bei Berufskrankheit
Was passiert, wenn Sie im Zuge eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind? Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir Ihnen im Auftrag Ihrer Unfallversicherung Verletztengeld. Hier erfahren Sie, was Arbeitnehmer und Selbstständige beachten müssen.
Wann habe ich Anspruch auf Verletztengeld?
Wenn Sie sich eine anerkannte Berufskrankheit zugezogen haben oder sich während der Arbeit oder auf dem Weg zur beziehungsweise von der Arbeit verletzt haben, beziehen Sie in der Regel sechs Wochen Ihr gewöhnliches Gehalt weiter. Sind Sie danach weiterhin krankgeschrieben, erhalten Sie Verletztengeld von Ihrer Unfallversicherung. Diese hat jeder Arbeitnehmer automatisch über seinen Arbeitgeber.
Haben Sie keinen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Einkommens - zum Beispiel, weil Sie gerade erst ein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind - steht Ihnen das Verletztengeld bereits ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu.
Wie erhalte ich das Verletztengeld?
Bei Arbeitsunfällen müssen Sie als erstes zu einem so genannten Durchgangsarzt gehen, der eine besondere Zulassung von den Berufsgenossenschaften hat. Er entscheidet, ob er Sie weiter behandelt oder ob Sie anschließend einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen können.
Als Krankenkasse zahlen wir Ihnen im Namen der Unfallversicherung das Verletztengeld aus. Senden Sie uns für die Auszahlung bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu. Ihr Durchgangsarzt bestätigt darauf, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Sind Sie länger krank als bescheinigt, lassen Sie dies bitte spätestens am nächsten Werktag nach Ende der Krankschreibung vom Arzt feststellen. Weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen Sie bitte innerhalb einer Woche bei uns ein.
Beantragung bei Selbstständigen
Sind Sie selbstständig tätig und haben eine gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen, müssen Sie sich direkt mit Ihrem jeweiligen Versicherungsträger in Verbindung setzen. Auf Wunsch übernimmt die DAK-Gesundheit die Kontaktaufnahme für Sie.
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Als Arbeitnehmer erhalten Sie 80 Prozent des Bruttoentgelts, aber höchstens Ihr Nettoarbeitsentgelt. Verdienen Sie mehr als eine bestimmte Höchstgrenze, erhalten Sie 80 Prozent davon.
Dauer der Auszahlung
Die Auszahlung Ihres Verletztengeldes erfolgt rückwirkend, und es steht Ihnen maximal 78 Wochen zu. Werden Sie darüber hinaus stationär behandelt, haben Sie weiterhin Anspruch darauf.