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Ja. Wir übernehmen die Kosten für DiGAs, wenn diese ärztlich verordnet (via Rezept) oder nach Ihrem Antrag (ohne Rezept) von uns geprüft sind und die Apps in der Liste der erstattungsfähigen Gesundheits-Apps (DiGA-Verzeichnis) auftauchen.
Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.