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Das erste Lächeln, zum ersten Mal krabbeln, die ersten Zähne: Im ersten Lebensjahr durchläuft Ihr Baby viele wichtige Entwicklungsschritte. Deshalb wird zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat bei der U6 die Gesamtentwicklung Ihres Babys betrachtet.
Die sogenannte Einjahres-Untersuchung ist etwas Besonderes, denn sie zeigt, wie sich Ihr Kind nach dem ersten Lebensjahr entwickelt hat, in dem es viel gelernt hat. Der Kinderarzt begutachtet die Motorik und das Koordinationsvermögen sowie die sozialen und emotionalen Fähigkeiten. Er berät Sie außerdem zu den Themen Unfallverhütung, Ernährung, zu weiteren Schutzimpfungen und möglichen Allergien. Weiterhin steht ein Besuch in Ihrer Zahnarztpraxis an, um zu prüfen, wie sich die Zähnchen Ihres Kindes entwickeln.
Um die Entwicklung der Körpermaße und des Gewichtes Ihres Kindes zu vergleichen, nutzt der Arzt wie zuvor bei der U5 die sogenannten Perzentilkurven. Diese zeigen auf, ob die gemessenen Werte Ihres Kindes dem Durchschnitt entsprechen, darüber oder darunter liegen. Außerdem horcht er Herz und Lunge ab. Bei Jungen werden zusätzlich die Hoden abgetastet.
Ihr Kinderarzt wird Sie wie in den vorherigen Untersuchungen auch zur bisherigen Entwicklung Ihres Kindes befragen. Er möchte zum Beispiel wissen, ob es bestimmte Beschwerden hat oder Auffälligkeiten zeigt. Darüber hinaus erkundigt er sich, wie oft es krank war und wie seine Schlafgewohnheiten sind.
Mittlerweile sind schon mehrere Zähnchen durchgebrochen. Damit diese gesund bleiben, können Sie als Eltern viel tun. Lassen Sie sich in Ihrer Zahnarztpraxis beraten. Gut zu wissen: Vom 6. bis zum 64. Lebensmonat sind insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vorgesehen. Bei der U6 wird Ihnen daher der Hinweis auf den zweiten zahnärztlichen Früherkennungstermin gegeben. Es wird wieder die Mundhöhle untersucht und Sie bekommen eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen im Kindermund. Weiterhin werden Sie beraten in Sachen gesunde Milchzähne mit Hinweisen zu zahngesunder Ernährung. Außerdem hat Ihr Kind bei Bedarf einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack.
Zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat können Sie Ihr Kind unter anderem gegen Windpocken, Röteln, Masern und Mumps impfen lassen. Sie erhalten dazu umfassende Informationen. Sofern Ihr Kind noch nicht alle bislang empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, können Sie diese nachholen. Hier finden Sie alles zu Impfungen für Babys und Kinder.
Bestehen Hinweise darauf, dass Ihr Kind unter einer Allergie leidet? Dann führt Ihr Arzt gegebenenfalls einen Allergietest durch, bespricht mit Ihnen die anschließende Behandlung und gibt Ihnen wichtige Ratschläge.
Auch in dieser Untersuchung testet der Arzt mit spielerischen Übungen, welche Fortschritte Ihr Baby bei der Motorik und der Koordination gemacht hat. Er überprüft das Seh- und Hörvermögen und welche sozialen und emotionalen Fähigkeiten Ihr Kind bereits entfaltet hat.
Der Kinderarzt beobachtet, ob Ihr Kind folgende Übungen umsetzen kann:
Der Kinderarzt beobachtet, ob Ihr Kind folgende Fähigkeiten besitzt:
Seien Sie nicht besorgt, falls ihr Baby nicht alles sofort mitmacht. Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Ihr Arzt steht Ihnen außerdem mit Rat und Tat zur Seite und gibt Ihnen Tipps und Behandlungsvorschläge, sofern diese erforderlich sind.
Ihre DAK-Gesundheit trägt die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung U6. Diese werden direkt über die Gesundheitskarte Ihres Kindes abgerechnet.
Die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen für Kinder werden in das sogenannte „Gelbe Heft“ eingetragen. Dieses erhalten Sie direkt nach der Entbindung im Krankenhaus oder beim Kinderarzt.
Damit Sie die darin dokumentierten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben müssen, beinhaltet das Gelbe Heft eine abtrennbare Teilnahmekarte, auf der die Untersuchungen bestätigt werden. Mit dieser können Sie bei Bedarf belegen, welche Früherkennungsangebote Sie für Ihr Kind wahrgenommen haben, zum Beispiel beim Eintritt in die Kita.