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Die U10 und die U11 sind besondere Leistungsangebote der DAK-Gesundheit. Sie schließen die große Lücke zwischen der U9 mit knapp 5 Jahren und der J1 mit etwa 12 bis 14 Jahren. Die U10 dient dazu, Lernschwächen bei Grundschulkindern frühzeitig zu erkennen und zu therapieren.
Die U10 ist eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es geht vor allem um mögliche Entwicklungsstörungen bei Ihrem Kind wie etwa Lern- und Konzentrationsschwächen sowie motorische Probleme, die sich häufig schon in den ersten Schuljahren zeigen. Nach einer körperlichen Untersuchung unterhält sich der Kinderarzt mit Ihrem Kind über dessen soziales und emotionales Umfeld und gibt wichtige Tipps zu Alltags- und Gesundheitsthemen.
Der Arzt führt einen allgemeinen Gesundheitscheck durch und schaut sich Mund, Zähne und Kiefer Ihres Kindes an. Falls erforderlich, empfiehlt er einen Spezialisten. Außerdem misst er den Blutdruck, untersucht den Urin und überprüft den Impfstatus. Hier finden Sie weitere Infos zu Impfungen bei Babys und Kindern.
Diese Defizite zeigen sich meist schon in den ersten Schuljahren:
Vor allem erstere beiden können gut behandelt werden, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Um notwendige Therapien einleiten zu können, ist der Arzt darauf angewiesen, dass Sie ihm alle Beschwerden und Auffälligkeiten Ihres Kindes mitteilen:
Mithilfe eines speziellen Fragebogens kann der Kinderarzt bei Verdacht die Möglichkeit einer ADS-Erkrankung überprüfen.
Der Arzt wird Sie nun zum sozialen und emotionalen Umfeld Ihres Kindes befragen. Dabei wird er auch ganz gezielt mit Ihrem Kind über dessen Alltag und sein Befinden sprechen. Außerdem erhalten Sie wichtige Tipps zu folgenden Themen:
Notieren Sie sich am besten vor der U10 schon Fragen, die Sie Ihrem Kinderarzt stellen möchten. Er steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Die U10 ist eine freiwillige Mehrleistung der DAK-Gesundheit. Wir übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung. Sie müssen dafür nur beim Kinder- und Jugendarzt die Versichertenkarte vorlegen und eine Teilnahmeerklärung für dieses besondere Angebot unterzeichnen.