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Therapeutische Bewegungsgeräte trainieren, ermöglichen oder erzeugen gezielte Bewegungsabläufe. Damit bleiben Gelenk- und Muskelfunktion sowie die Durchblutung erhalten.
Die Kosten für einen therapeutischen Bewegungstrainer und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Der therapeutische Bewegungstrainer wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Die Erstversorgung erfolgt in der Regel für zwei Wochen. Ihr behandelnder Arzt prüft anschließend, ob die Therapie noch fortgesetzt werden muss und stellt bei Bedarf eine neue Verordnung aus.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie den Bewegungstrainer nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.