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  • Kostenübernahme

    Die Kosten für einen therapeutischen Bewegungstrainer und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

    Der therapeutische Bewegungstrainer wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Die Erstversorgung erfolgt in der Regel für zwei Wochen. Ihr behandelnder Arzt prüft anschließend, ob die Therapie noch fortgesetzt werden muss und stellt bei Bedarf eine neue Verordnung aus.



  • Sie haben Anspruch auf:

    • funktionsgerechte und technisch einwandfreie Hilfsmittel
    • Bereitstellung, Lieferung und Abholung von Hilfsmitteln sowie die Einweisung in die Verwendung der bereitgestellten Hilfsmittel und die erforderliche Betreuung während des Versorgungszeitraums durch qualifiziertes Fachpersonal
    • Notdienst
    • Versorgung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Operation, Klinikentlassung bzw. nach Behandlungsanordnung durch den Arzt
    • die uneingeschränkte Nutzung des Hilfsmittels für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit
    • die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien während der Nutzungsdauer
    • die Lieferung und Bereitstellung sowie die Einweisung in die Funktionsweise des Hilfsmittels
    • die Wartung und Instandsetzung des Hilfsmittels, gegebenenfalls eine Ersatzbeschaffung
    • gegebenenfalls sicherheitstechnische Überprüfungen nach den Vorschriften des Medizinproduktgesetzes (MPG) sowie ihre Dokumentation
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Wenn Sie den Bewegungstrainer nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.