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  • Schwimmschutz für Kinder

    Für Kinder, die im Schulunterricht schwimmen gehen, zahlt die DAK-Gesundheit einmalig einen festen Betrag für Schwimmschutz-Otoplastiken, die den Gehörgang vor Wasser schützen. Dafür benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Den Schwimmschutz erhalten Sie von Ihrem Hörgeräteakustiker. Bitten Sie diesen einen Kostenvoranschlag bei der DAK-Gesundheit einzureichen und warten Sie die Kostenzusage von uns ab. Die Abrechnung des zugesagten Betrages erfolgt wie gewohnt über Ihre Krankenversichertenkarte, also direkt zwischen Akustiker und DAK-Gesundheit.
    Beim individuell angepassten Schwimmschutz bieten die Akustiker die Otoplastiken zu unterschiedlichen Preisen an. Diese sind keine Kassenleistung und die Vertragspreise sind unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Preisvergleich, um eventuelle Mehrkosten zu verringern.

  • Schwimmschutz für Erwachsene

    Einen Schwimmschutz für Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Sie müssen die Kosten selbst tragen.

    Es gibt jedoch zahlreiche preisgünstige Alternativen, um die Ohren vor Wasser schützen. Apotheken und auch Akustiker bieten den Wasserschutz freiverkäuflich sehr preiswert an. Dies sind zum Beispiel Silikon-Ohrenstöpsel, Ohrenband/Stirnband aus Neopren oder Gehörschutzwolle.