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Betroffenen, die unter nächtlichen Atemaussetzern leiden, kann ein Schlafapnoegerät helfen. Über eine Maske wird während des Schlafs Raumluft mit einem leichten Überdruck in die Atemwege befördert. Die einströmende Luft hält die oberen Atemwege offen. Dadurch werden die Atemaussetzer deutlich weniger, der Sauerstoffgehalt im Blut steigt und die Schlafqualität verbessert sich.
Bevor Sie ein Schlafapnoegerät zu Hause nutzen können, ist es wichtig, dass Sie ein abgestuftes System der Diagnostik und Therapie durchlaufen haben. Bitte sprechen Sie daher zuerst ausführlich mit Ihrem Arzt. Anschließend wird er klinische Untersuchungen, z. B. auf Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, durchführen. Im nächsten Schritt wird daheim eine Polygraphie durchgeführt, die unter anderem den Atemfluss und die Atempausen misst. Bestätigt sich die Schlafapnoe erfolgt eine Polysomnographie im Schlaflabor. Dort erfolgt dann die Einstellung auf ein Schlafapnoegerät.
Die DAK-Gesundheit übernimmt sowohl die Kosten für die ärztliche Behandlung als auch für das Schlafapnoegerät inklusive der notwendigen Maske sowie weiterem Zubehör über Jahrespauschalen. Voraussetzung ist zu Beginn der Behandlung eine ärztliche Verordnung. Die Folgeversorgungen wird bei regelmäßiger Nutzung übernommen. Ihr Vertragspartner wird Sie dazu rechtzeitig kontaktieren.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich zusätzlich für Komfortprodukte, wie zum Beispiel beheizbare Schläuche, Schlauch-Komforthüllen, Dreamware-Nasenmasken, Gecko-Gel-Pads, CPAP-Kissen oder Reinigungstücher entscheiden, können private Aufzahlungen entstehen.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotse können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie Ihr Schlafapnoegerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.