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Fällt Ihnen das Gehen schwer? Sind Sie im Alltag dadurch sehr eingeschränkt? Dann ist ein Rollator vielleicht das Richtige für Sie.
Die Kosten für einen Rollator übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Er wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist bei der erstmaligen Versorgung eine ärztliche Verordnung. Diese gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Rollator weiterhin benötigen.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzliche Hilfsmittel-Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Private Aufzahlungen können entstehen, wenn Sie sich einen Wunschrollator aussuchen.
Sie haben die freie Auswahl unter den Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie Ihren Rollator nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.
Welche Vertragspartner Ihre Region mit Rollatoren beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Reichen Sie einfach einem Vertragspartner Ihre ärztliche Verordnung mit Ihren Kontaktdaten per Post, Fax oder E-Mail ein. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre persönlichen Daten auf der ärztlichen Verordnung richtig eingetragen sind, und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit an. Sie können Ihre Verordnung auch in Ihrem Servicezentrum der DAK-Gesundheit abgeben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Sobald der Vertragspartner die ärztliche Verordnung bekommen hat, setzt er sich mit Ihnen in Verbindung. Er berät Sie zum Produkt und stimmt mit Ihnen die Lieferung und Anpassung Ihres Rollators ab.
Alle unsere Vertragspartner garantieren qualitätsgeprüfte Produkte. Sie werden persönlich beraten und innerhalb weniger Tage beliefert. Reparaturen oder Ersatzlieferungen sind kostenlos.
Der Anbieter stellt Ihnen das Gerät leihweise zur Verfügung. Wird es nicht mehr benötigt, endet Ihre Leihfrist. Der Anbieter holt den Rollator dann bei Ihnen ab.
Für Sie fallen bis auf die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich keine Kosten an. Besondere Produkt-/Modellwünsche können jedoch zu einer privaten Aufzahlung führen. Bitte beachten Sie auch, dass wir uns nach den gesetzlichen Regelungen nicht an Kosten von Rollatoren beteiligen können, die Sie sich selbst im Einzelhandel oder bei Sanitätshäusern/Lieferanten ohne DAK-Vertrag beschafft haben.
Der Vertragslieferant kümmert sich dann um alles Weitere und klärt die weitere Kostenübernahme direkt mit uns. Sofern Ihr bisheriger Anbieter kein Vertragspartner mehr ist, ist er berechtigt, das alte Gerät bei Ihnen abzuholen. Sie können dann ganz einfach und unkompliziert einen neuen Rollator bei einem aktuellen Vertragspartner bestellen.
Alle Fragen zu Rollatoren beantworten Ihnen gerne unsere Vertragspartner.
Natürlich können Sie auch unsere Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne!