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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für die jeweils notwendigen und anerkannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro im Monat. Voraussetzung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und dass die Produkte für die private Pflege zu Hause notwendig sind. Produkte, die vom Pflegedienst benötigt werden, sind bereits in deren Pflegevergütung enthalten.
Während der Corona-Pandemie gilt bis 31.12.2021 ein abweichender monatlicher Höchstbetrag von 60,00 EUR. Ausgesprochene Genehmigungen behalten hinsichtlich des Genehmigungszeitraumes und ggf. der genehmigten Produkte ihre Gültigkeit. Anträge auf Anpassung oder neue Genehmigungen sind nicht notwendig.
Mit unserem Hilfsmittellotsen haben Sie die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit, die Sie ganz unbürokratisch direkt kontaktieren können. Der gewählte Vertragslieferant hält entsprechende Antragsformulare bereit, plant mit Ihnen die Versorgung und klärt die Antragstellung und Kostenübernahme direkt mit der DAK-Pflegekasse. Ein gesonderter Pflegehilfsmittel-Antrag an uns ist nicht notwendig.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.