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  • Kostenübernahme

    Die Kosten für Pessare zur Behandlung von Inkontinenz werden von der DAK-Gesundheit übernommen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.

    Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Lieferanten zahlen.

    Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie sich durch den Lieferanten beraten.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • Pessare (Würfel-, Ring- bzw. Schalenpessare), die von der Patientin selbständig wieder entfernt, gereinigt und neu eingesetzt werden können.
    • Cerclage-Pessare gehören nicht zu den Inkontinenzhilfen/Hilfsmitteln, können jedoch im Rahmen der Arzt-Sachkosten mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
  • Vertragspartner

    Die Versorgung wird durch unsere Vertragslieferantenpartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen. Bitte suchen Sie unter dem Stichwort „Inkontinenzhilfen, Pessare".

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

  • Fragen und Antworten

    Brauche ich ein Kassenrezept?

    Damit wir die Kosten für Ihre Pessare übernehmen können, muss Ihr Arzt Ihnen ein Kassenrezept ausstellen. Darauf sollte er, neben der Diagnose, auch Art und Anzahl des/der notwendigen Hilfsmittel(s) sowie den Versorgungszeitraum angeben.

    Wo und wie bekomme ich Pessare zur Behandlung von Inkontinenz?

    Um Ihre Versorgung mit Pessaren zur Behandlung von Inkontinenz sicherzustellen, hat die DAK-Gesundheit Verträge mit verschiedenen Anbietern geschlossen. Um einen Vertragslieferanten zu finden, nutzen Sie am besten unseren Hilfsmittellotsen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den Suchbegriff „Pessare“ in diese Suchfunktion ein. Alle Vertragspartner liefern Ihnen die benötigten Hilfsmittel bequem ins Haus.

    Wählen Sie einen Anbieter von der Liste aus und senden Sie ihm Ihr Rezept im Original schnellstmöglich zu. Vergessen Sie nicht, Ihre aktuelle Telefonnummer oder die eines Ansprechpartners anzugeben. Der Anbieter wird sich dann umgehend bei Ihnen melden. Wenn Sie möchten, unterstützen wir als Ihre Krankenkasse Sie auch gern bei der Suche nach einem Hilfsmittel-Lieferanten. Oder geben Sie Ihre Verordnung einfach bei Ihrer DAK-Gesundheit vor Ort ab. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

    Wie hoch ist die Zuzahlung?

    Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Bei besonderen Wünschen bezüglich Ihrer Inkontinenzhilfen wird eventuell eine weitere private Aufzahlung fällig. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen.

    Wohin wende ich mich mit weiteren Fragen zu diesem Hilfsmittel?

    Alle Fragen zu Pessaren zur Behandlung von Inkontinenz beantwortet Ihnen das geschulte Personal des jeweiligen Lieferanten. Darüber hinaus – insbesondere bei Fragen zu Kostenübernahme und Zuzahlung – stehen Ihnen unsere Kundenberater in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe gerne zur Verfügung.