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Wann zahlt mir die DAK-Gesundheit den NIPT?

Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Kosten über die Versichertenkarte abrechnen. Der Test gehört nämlich nicht zu den allgemein empfohlenen Schwangerschaftsuntersuchungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss so entschieden. Daher müssen Sie zusammen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu dem Schluss kommen, dass dieser Test für Sie medizinisch notwendig ist. Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.

Wann liegt eine medizinische Notwendigkeit vor?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob der nicht invasive Pränataltest medizinisch notwendig ist. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Zum Beispiel, wenn bei Ihnen eine Ultraschalluntersuchung zu einem auffälligen Ergebnis kommt, das auf eine Trisomie hinweist. Das Alter der Mutter allein ist nicht ausreichend als Begründung für die Kostenübernahme des Tests. 

Was ist ein NIPT?

NIPT steht für: nicht invasiver Pränataltest. Dabei wird das ungeborene Kind mittels eines Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 untersucht – also auf genetische Veränderungen, die einen Einfluss auf die körperliche und geistige Entwicklung des Babys haben. Trisomie 21 ist auch unter dem Namen Down-Syndrom bekannt.

Mehr Infos

Mehr Informationen über den NIPT auf Trisomien finden Sie in der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

​​​​​​​Birgt der Test ein Risiko für mich oder mein Baby?

Nein, für den Test ist eine Blutprobe der Mutter ausreichend. Es besteht also kein Eingriffsrisiko für das Baby.

Was der NIPT nicht leisten kann

Der NIPT analysiert bestimmte Erbinformationen aus dem entnommenen Blut und kann auf genetische Anomalien hinweisen. Fehlbildungen wie ein offener Rücken oder ein Herzfehler kann der Test jedoch nicht aufdecken. Darum ist eine ergänzende Ultraschalluntersuchung nötig.

Viele Namen – gleiches Produkt

Es gibt unterschiedliche Hersteller, die nicht invasive Pränataltests vertreiben. Die Tests heißen zum Beispiel „Panorama-Test“, „Praena-Test“ oder auch „Harmony-Test“. In jedem Fall klärt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt  vor der Durchführung auf – auch zu den möglichen Folgen.