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Die Mutterschutzfrist ist eine Zeit um die Geburt herum, in der ein besonderer Arbeitsschutz gilt und Sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen. Vor der Entbindung dürfen Sie in dieser Zeit auf eigenen Wunsch weiterhin arbeiten, müssen aber nicht. Nach der Entbindung darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen. Anstatt des Gehalts bekommen Sie während der Mutterschutzfrist regelmäßig Mutterschaftsgeld.
Die Mutterschutzfrist gilt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Damit würde sie genau 14 Wochen plus den Entbindungstag umfassen. Da viele Babys aber nicht zum errechneten Termin kommen, variiert die Frist.
Besonderheiten
In einigen Fällen verlängert sich die Frist auf 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist auf 18 Wochen plus Entbindungstages. Das gilt:
Hinzu kommen auch hier die Tage der Frist, die eigentlich vor der Geburt gelten und durch die verfrühte Entbindung nicht genutzt wurden.
So funktioniert der Rechner
Geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin einfach in das dafür vorgesehene Feld ein. Der Rechner errechnet Ihre Mutterschutzfrist automatisch. Weicht der tatsächliche Geburtstermin Ihres Babys später von dem errechneten Datum ab, können Sie hier Ihre Frist neu berechnen.
Hier finden Sie alle Infos zum Datenschutz. Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung.