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Mutterschaftsgeld nach der Geburt beantragen

Sie haben bereits entbunden – dann brauchen wir für Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld die Geburtsurkunde, ausgestellt durch das Standesamt. Gegebenenfalls werden weitere ärztliche Bescheinigungen benötigt, zum Beispiel bei Frühgeborenen.

Die Familienversicherung Ihres Kindes klären wir gern mit Ihnen individuell. Sie erreichen uns unter 040 325 325 555