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Welchen Anspruch habe ich als Selbständige, Künstlerin, Publizistin auf Mutterschaftsgeld?

Als Versicherte bei der DAK-Gesundheit können Selbständige, Künstlerinnen oder Publizistinnen Mutterschaftsgeld erhalten, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

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