Welchen Anspruch habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber auf Mutterschaftsgeld?
Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Gehalts, wenn Sie bei uns eine eigene Mitgliedschaft haben. Die DAK-Gesundheit zahlt maximal 13 Euro kalendertäglich. Die Differenz zu Ihrem tatsächlichen kalendertäglichen Nettoentgelt übernimmt Ihr Arbeitgeber.
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Sie haben Fragen zum Mutterschaftsgeld? Melden Sie sich gern unter 040 325 325 555