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Die Höhe beträgt für Sie als Selbstständige 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, das Sie regelmäßig vor Beginn des Mutterschutzes erhalten haben, maximal jedoch 70 Prozent der sogenannten kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese gibt an, bis zu welchem Einkommen Sie höchstens Beiträge zahlen müssen. Auf das Einkommen, das darüber liegt, werden keine Beiträge erhoben.
Für Künstlerinnen und Publizistinnen beträgt das Krankengeld 70 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Kalendermonate, maximal jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze.
Sie haben Fragen zum Mutterschaftsgeld? Melden Sie sich gern unter 040 325 325 555