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Wichtig zu wissen: In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht die gesamten Kosten. Bei uns erhalten Sie als Satzungsleistung 25 Prozent der Rechnungskosten. Eine private Zusatzversicherung kann die Restkosten abdecken.
Ein Vorteil der Kostenerstattung ist, dass Sie in den Praxen wie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient behandelt werden. Sie erhalten wahrscheinlich schneller Temine und umfassendere Behandlungen. Im Gegenzug kann Ihre Behandlung teurer werden, weil die Praxen einen höheren Gebührensatz nutzen dürfen.
Falls Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, lohnt sich eine private Zusatzversicherung, die die gesamten Restkosten abdeckt.