Die Kosten für das Leitungswasser-Iontophoresegerät und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Das Gerät wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Das Leitungswasser-Iontophoresegerät ist besonders hochwertig: Anders als bei herkömmlichen Geräten haben Sie die Wahl zwischen konstantem und gepulstem Gleichstrom – je nachdem, was Ihnen angenehmer ist.
Das Gerät hat Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet. Sie können es zuerst für drei Monate testen. Danach brauchen Sie eine weitere Verordnung und können das Gerät so lange wie nötig nutzen. Wir übernehmen die kompletten Kosten dafür.
In die medizinische Handhabung des Geräts werden Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eingewiesen. Bitte lassen Sie sich auch zu Nebenwirkungen und Risiken im Gebrauch beraten. Für alle weiteren Fragen lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung oder wenden Sie sich an den Vertragspartner, der Ihnen das Gerät geliefert hat.
Der Vertragspartner hilft Ihnen bei Fragen rund um das Gerät und gibt Ihnen gerne eine telefonische Einweisung.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.