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Krankenhausbehandlung in einer Privatklinik

Krankenhausbehandlung in einer Privatklinik: Ärztin und Patient schauen gemeinsam auf ein Tablet.

DAK-Versicherte können sich nicht nur in zugelassenen Krankenhäusern behandeln lassen. Auch die vollstationäre Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern, sogenannten Privatkliniken, steht Ihnen offen. Wir übernehmen dafür die Kosten, die in einem zugelassenen Krankenhaus angefallen wären.

Was sind Privatkliniken?

Eine Privatklinik ist ein Krankenhaus, das keinen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat. Es steht nicht in dem sogenannten Krankenhausplan eines Bundeslandes und gilt als "nicht zugelassenes Krankenhaus". 

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Wir übernehmen die Kosten für Ihre vollstationäre Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Behandlung in einem Krankenhaus ist medizinisch notwendig und Sie haben eine entsprechende Einweisung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Die Behandlungsmethode ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.
  • Das nicht zugelassene Krankenhaus bietet eine zumindest gleichwertige Versorgung und Behandlung wie in einem Vertragskrankenhaus.
  • Den Kostenvoranschlag für die Krankenhausbehandlung reichen Sie vor Beginn der Behandlung bei uns ein.

Welche Kosten übernimmt die DAK?

Wir übernehmen die Kosten, die wir auch in einem zugelassenen Vertragskrankenhaus für Ihre vollstationäre Behandlung übernommen hätten. Kosten, die die allgemeinen Vertragssätze und die medizinische Notwendigkeit übersteigen, tragen Sie selbst.
Sie erhalten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie diesen bitte bei uns ein. Wir bestätigen Ihnen die Kosten, die wir erstatten.

Krankenhauszusatzversicherung: Plus Klinik

Zusatzkosten dürfen wir nicht übernehmen. Sie können für diese Fälle Ihren DAK-Versicherungsschutz um die private Krankenhauszusatzversicherung Plus Klinik unseres Partners HanseMerkur ergänzen.

Wie hoch ist meine gesetzliche Zuzahlung?

Sie beteiligen sich – zusätzlich zu möglichen Extrakosten im nicht zugelassenen Krankenhaus – mit einer gesetzlichen Zuzahlung. Sie beträgt zehn Euro pro Tag – für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Wir senden Ihnen eine Rechnung nach Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung. In bestimmten Situationen können Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten. 
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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