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DAK-Versicherte können sich nicht nur in zugelassenen Krankenhäusern behandeln lassen. Auch die vollstationäre Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern, sogenannten Privatkliniken, steht Ihnen offen. Wir übernehmen dafür die Kosten, die in einem zugelassenen Krankenhaus angefallen wären.
Eine Privatklinik ist ein Krankenhaus, das keinen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat. Es steht nicht in dem sogenannten Krankenhausplan eines Bundeslandes und gilt als "nicht zugelassenes Krankenhaus".
Wir übernehmen die Kosten für Ihre vollstationäre Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Wir übernehmen die Kosten, die wir auch in einem zugelassenen Vertragskrankenhaus für Ihre vollstationäre Behandlung übernommen hätten. Kosten, die die allgemeinen Vertragssätze und die medizinische Notwendigkeit übersteigen, tragen Sie selbst.
Sie erhalten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie diesen bitte bei uns ein. Wir bestätigen Ihnen die Kosten, die wir erstatten.
Zusatzkosten dürfen wir nicht übernehmen. Sie können für diese Fälle Ihren DAK-Versicherungsschutz um die private Krankenhauszusatzversicherung PlusKlinik unseres Partners HanseMerkur ergänzen.
Sie beteiligen sich – zusätzlich zu möglichen Extrakosten im nicht zugelassenen Krankenhaus – mit einer gesetzlichen Zuzahlung. Sie beträgt zehn Euro pro Tag – für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Wir senden Ihnen eine Rechnung nach Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung. In bestimmten Situationen können Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten.