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Eine Behandlung im Krankenhaus ist manchmal der einzige Weg, um gesund zu werden. Dort sind Sie in guten Händen und werden nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen untersucht und behandelt.
Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das Krankenhaus muss zudem für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen sein. Welche Klinik für Sie geeignet ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt. Er wird Ihnen ein Krankenhaus vorschlagen, in dem Ihre Erkrankung gut behandelt wird. Sie erhalten von ihm eine Verordnung, die sogenannte Einweisung. Geben Sie diese im Krankenhaus ab. Die Klinik rechnet dann die vereinbarten Kosten direkt mit uns ab.
Wünschen Sie eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus oder ein Einzelzimmer? Die dadurch entstehenden Zusatzkosten dürfen wir nicht übernehmen. Sie können für diese Fälle Ihren DAK-Versicherungsschutz um die private Krankenhauszusatzversicherung PlusKlinik unseres Partners Hanse Merkur ergänzen.
Je nach Erkrankung und Ziel der Behandlung werden Sie voll-, teil-, vor-, nachstationär oder ambulant im Krankenhaus versorgt.
Mehr als 400 verschiedene Eingriffe können heute dank moderner Operationstechniken und Narkosemittel ambulant in einer Praxis oder Klinik durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Fragen Sie Ihren Arzt vor der Einweisung in ein Krankenhaus, ob eine ambulante Operation möglich ist. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, vermitteln Adressen und vereinbaren auf Wunsch erste Gesprächstermine.
Für viele ambulante Operationen haben wir ein Spezialisten-Netzwerk aufgebaut, das besondere Verträge zur integrierten Versorgung mit Kliniken und Arztpraxen beinhaltet.
Ist Ihr Kind krank und wird im Krankenhaus behandelt, können Sie es selbstverständlich begleiten. Wir übernehmen die Kosten für Ihren Aufenthalt und die Krankenhausbehandlung Ihres Kindes. Ihr Arzt muss Ihre Begleitung als medizinisch notwendig bescheinigen. Entsteht dadurch für Sie ein Verdienstausfall, erstatten wir auch diesen. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
Für die vollstationäre Krankenhausbehandlung beteiligen Sie sich mit einer Zuzahlung von zehn Euro pro Tag – für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Sie erhalten von uns eine Rechnung nach Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich nicht an den Kosten beteiligen. Vor-, nach- und teilstationäre sowie ambulante Krankenhausbehandlungen sind zuzahlungsfrei. Auch für Behandlungen im Krankenhaus rund um die Geburt Ihres Kindes müssen Sie nichts zuzahlen.