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Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen

Wenn weder medizinische noch strafrechtliche Gründe vorliegen, können Sie sich bis zur 12. Woche nach der Empfängnis für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Wir übernehmen dann die Kosten, wenn Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Beratungsstelle nachweisen und Ihr Nettoeinkommen nicht mehr als 1.325 Euro monatlich beträgt. Maßgeblich ist hier grundsätzlich Ihr Einkommen im letzten Kalendermonat vor der Antragstellung.


Die Einkommensgrenze von 1.325 Euro monatlich erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren um 314 Euro. Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze ist möglich, wenn die Wohnungskosten 388 Euro übersteigen.

Bitte stellen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch persönlich im Servicezentrum einen Antrag für die Kostenübernahme. Bringen Sie bitte Nachweise Ihrer Einkünfte (Gehaltsabrechnungen) mit, die wir für Ihren Antrag benötigen.

Warum nur im Servicezentrum? Zum Schutz Ihrer Daten und zur schnellstmöglichen Klärung, laden wir Sie zum persönlichen Gespräch ein. Im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs speichern wir nämlich keine Informationen oder Dokumente.

Zur Liste anerkannter Beratungsstellen.