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Wer mit erheblichen Störungen der Sprach- und/oder der Schreibfähigkeit zu kämpfen hat kann mit Kommunikationshilfen beim Sehen, Hören, Sprechen und der Nutzung von Kommunikationsmitteln unterstützt werden.
Wir übernehmen die Kosten für Kommunikationshilfen, die Ihnen ein Arzt verordnet hat. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Die Versorgung mit Kommunikationshilfen ist immer sehr individuell und muss genau auf Sie abgestimmt werden. Aus diesem Grund wird jede Versorgung einzeln betrachtet und bewertet. Für weitere Informationen kann Ihnen einer unserer Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe sagen, wo Sie Ihr Hilfsmittel beziehen können.
Über die Rückgabepflicht werden Sie bei Auslieferung des Hilfsmittels beraten.