Kommunikationshilfen
Wer mit erheblichen Störungen der Sprach- und/oder der Schreibfähigkeit zu kämpfen hat kann mit Kommunikationshilfen beim Sehen, Hören, Sprechen und der Nutzung von Kommunikationsmitteln unterstützt werden.
Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für Kommunikationshilfen, die Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin verordnet hat. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Exklusiv für Sie vertraglich geregelt
Die Versorgung mit Kommunikationshilfen ist immer sehr individuell und muss genau auf Sie abgestimmt werden. Aus diesem Grund wird jede Versorgung einzeln betrachtet und bewertet. Für weitere Informationen können Ihnen unsere Kundenberaterinnen und -berater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe sagen, wo Sie Ihr Hilfsmittel beziehen können.
Rückgabe
Über die Rückgabepflicht werden Sie bei Auslieferung des Hilfsmittels beraten.
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