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  • Kostenübernahme

    Bitte sprechen Sie mit Ihrem Diabetologen. Wenn er eine Insulinpumpentherapie für Sie als sinnvoll erachtet, wird er Ihnen eine ärztliche Verordnung ausstellen.

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir die Kosten für eine Erprobungsphase von bis zu vier Monaten.

    Ihr Diabetologe beurteilt anschließend, ob sich Ihre Blutzuckerwerte unter der Insulinpumpentherapie verbessert haben und Sie mit der Handhabung gut zurechtkommen. Diese Beurteilung sollte ihr Diabetologe schriftlich festhalten und an die DAK-Gesundheit senden. Dann können wir uns um die weitere Kostenübernahme der Insulinpumpe kümmern.

    Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • Hilfsmittel, die den Qualitätsstandards entsprechen
    • technische Einweisung, Beratung und Information im Rahmen der Handhabung und Pflege der Hilfsmittel und des Zubehörs
    • erforderliche Nachbetreuung
    • kompetente individuelle und telefonische Beratung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal
    • unverzügliche Auslieferung frei Haus
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Die Insulinpumpe geben Sie bitte gegebenenfalls bei dem Vertragspartner zurück.