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Durch die medikamentöse Schmerz-Infusionstherapie können Medikamente genauestens verabreicht werden. Dazu gehören unter anderem Infusionspumpen, Spritzen, Kanülen, Tropfenregler, Port- oder Grippernadeln.
Wir übernehmen die Kosten für Infusionstechnologien zur Schmerztherapie, wenn Ihnen diese von einem Arzt verordnet wurden.
Der Bedarf kann sich sehr schnell ändern, so dass für Infusionszubehör, Verbrauchs- und Verbandsmaterial immer eine neue Verordnung erforderlich ist. Wir empfehlen eine enge Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrem Vertragspartner.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.