Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt. Übernimmt die DAK meine Fahrkosten?

Wir übernehmen die Fahrkosten unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der eines dieser Merkzeichen enthält: „aG“, „H“ oder „BI“ (steht für außergewöhnliche Gehbehinderung, Hilflosigkeit und Blindheit)
  • Bei einem Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3, wenn ein Nachweis über die eingeschränkte Mobilität vorliegt. 
     

Trifft eine dieser Möglichkeiten auf Sie zu, benötigen Sie für Ihre Behandlungsfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen keine Genehmigung von uns. Auch Fahrten zu Serienbehandlungen (also zum Beispiel zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie) müssen dann nicht vorab beantragt werden. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung aus. Wir übernehmen dann die Kosten bis zur nächstliegenden, geeigneten Behandlungsmöglichkeit. 

Fahrten mit einem Krankentransportwagen müssen weiterhin von uns genehmigt werden.