Welche Unterlagen benötige ich?
Wenn Sie erstmals ein Hörgerät bekommen, brauchen Sie eine Verordnung Ihres Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Für alle späteren Hörgeräte ist eine Verordnung zwar nicht vorgeschrieben, wir empfehlen Ihnen aber dennoch den erneuten Gehör-Check beim HNO-Arzt. Auch für den Fall, dass sich Ihr Gehör stark verschlechtert hat und Sie deshalb neue Hörgeräte brauchen. Dann ist ohnehin eine neue Verordnung vorgeschrieben.
Muss ich etwas dazu bezahlen?
Ja, Sie tragen die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel. Diese liegt bei zehn Euro pro Hörgerät. Wenn Sie mit Hörgeräten für beide Ohren versorgt werden, zahlen Sie also 20 Euro.
Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät mit speziellem Design oder mit zusätzlicher Ausstattung, können darüber hinaus Mehrkosten auf Sie zukommen. Der Gesetzgeber beschränkt die Ausstattungsmerkmale auf das medizinisch notwendige Maß. Deshalb ist es uns nicht erlaubt, auch diese Kosten für Sie zu tragen.
Unser Tipp:
Fragen Sie Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ob er am verkürzten Versorgungsweg teilnimmt. Nach unseren Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2020 erfolgen rund 76 Prozent aller Hörgeräteversorgungen über den verkürzten Versorgungsweg völlig ohne Mehrkosten. Fallen sie im Ausnahmefall dennoch an, werden die Kunden im Vergleich zur klassischen Versorgung beim Hörakustiker mit durchschnittlich 600 Euro weniger belastet. Mehr Informationen zum verkürzten Versorgungsweg erhalten Sie in der Rubrik „Versorgung und Vertragspartner".
Was für ein Hörgerät bekomme ich?
Sie erhalten ein neues, modernes Hörgerät mit umfangreicher Ausstattung.
Von wem bekomme ich mein Hörgerät?
Sie haben die Wahl. Lassen Sie sich entweder von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder einem Hörakustiker mit einem Hörgerät versorgen.
Versorgung über den Hals-Nasen-Ohren-Arzt:
Nimmt Ihr Arzt am verkürzten Versorgungsweg teil? Dann bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die Versorgung aus einer Hand zu erhalten. Ihr Arzt sucht zusammen mit Ihnen ein für Sie geeignetes Hörgerät aus und nimmt die Geräteeinstellungen vor. Damit ist Ihr Arzt der Ansprechpartner in allen medizinischen und technischen Fragen. Und das während der gesamten Versorgungszeit.
Versorgung über den Hörakustiker:
Wenn Sie Ihr Hörgerät über einen Hörakustiker beziehen möchten, benötigt der Akustiker Ihrer Wahl die ärztliche Verordnung. Etwa 95 Prozent der in Deutschland niedergelassenen Hörakustiker sind über ihre Bundesinnung Vertragspartner der DAK-Gesundheit – sicher auch einer in Ihrer Nähe. Der Hörakustiker wählt zusammen mit Ihnen ein geeignetes Modell aus und nimmt die Geräteeinstellungen vor. Er steht Ihnen für alle technischen Fragen rund um Ihr Hörgerät zur Verfügung. Für die medizinischen Fragen bleibt Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt zuständig.
Auf welche Partner Sie zurückgreifen können, lesen Sie unter „Versorgung und Vertragspartner“. Dort bietet sich Ihnen über den Hilfsmittellotsen die Möglichkeit der direkten Suche.
Darf ich meinen Ansprechpartner für Hörgeräte wechseln?
Solange die Versorgung mit Hörgeräten nicht endgültig abgeschlossen ist, können Sie Ihren Arzt oder Akustiker jederzeit wechseln. Abgeschlossen bedeutet in diesem Fall, dass Sie den Empfang von Hörgeräten quittiert haben und Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt bestätigt hat, dass Sie mit Ihrem Hörgerät besser hören. Ein Wechsel hat keinen Einfluss auf die Leistungen, die Sie von der DAK-Gesundheit erhalten.