Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

  • Leistungen

    Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt erbringt alle medizinisch notwendigen Leistungen, die erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere:

    • die medizinische Anamnese
    • die Betrachtung der äußeren Ohren, Gehörgänge und Trommelfelle sowie
    • der Hörtest

    Sie erhalten ein modernes, auf Ihre Bedürfnisse eingestelltes Hörgerät sowie umfangreiche Serviceleistungen. Mit diesen Leistungen dürfen Sie rechnen:

    • Erfassung Ihres sozialen Umfelds sowie Ihrer individuellen Bedürfnisse
    • Beratung zu verschiedenen Hörsystemen sowie Auswahl, Anpassung, Programmierung und Funktionstest des Hörsystems
    • mehrtägiger Alltagstest des Gerätes
    • Einweisung in den Gebrauch und die Pflege
    • Nachbetreuung und Reparaturen während der gesamten Gebrauchszeit

    Sie haben Anspruch auf:

    • ein mehrkostenfreies und volldigitales Hörsystem
    • das erforderliche Ohrpassstück, um die bestmögliche Anpassung an Ihren Körper zu gewährleisten
    • Mehrkanaltechnik (mindestens sechs Kanäle)
    • adaptive Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
    • mindestens drei Hörprogramme
    • adaptive omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme (nur HdO-Geräte)

    Entscheiden Sie sich für die Versorgung durch Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt, sogenannter verkürzter Versorgungsweg, profitieren Sie von weiteren Ausstattungsmerkmalen Ihres Hörgerätes, ohne dass Ihnen dafür Mehrkosten entstehen:

    • Automatische Verstärkungsregelung
    • T-Spule für Sprachübertragung durch
    • Induktion oder Audioeingang
    • Nano-Beschichtung
    • 30 Batterien je Hörgerät

    In der Rubrik  „Versorgung und Vertragspartner" erfahren Sie mehr zum verkürzten Versorgungsweg.


  • Versorgung und Vertragspartner

    Sie können sich über zwei Wege mit einem Hörgerät versorgen lassen:

    • direkt vom Arzt über den verkürzten Versorgungsweg oder
    • klassisch über den Hörakustiker

    Der verkürzte Versorgungsweg bietet Ihnen dabei vielfältige Vorteile, die Sie hier nachlesen können. Zusätzlich profitieren Sie von zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen Ihres Hörgerätes. Sprechen Sie Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt darauf an.

    Sie haben bei uns immer die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen.

  • Kostenübernahme

    Wenn Ihnen Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt ein Hörgerät verordnet hat, übernehmen wir die Kosten. Wir haben für Sie vertraglich vereinbart, das Sie mindestens ein Hörgerät angeboten bekommen, dass

    • für Ihre individuellen Bedürfnisse geeignet ist,
    • alle im Kapitel „Leistungen" beschrieben Eigenschaften besitzt und
    • für Sie garantiert mehrkostenfrei ist.

    Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung  an.

    Nur wenn Sie sich für Gerät mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen oder speziellem Design entscheiden, müssen Sie mit Mehrkosten rechnen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einen sorgfältigen Vergleich der Preise.

    Mehr Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung sowie zu möglichen Mehrkosten erhalten Sie unter „Ihre Fragen und unsere Antworten".

  • Rückgabe

    Das Hörgerät geht in Ihr Eigentum über. Eine Rückgabe ist damit nicht erforderlich.

  • Ihre Fragen und unsere Antworten

    Welche Unterlagen benötige ich?

    Wenn Sie erstmals ein Hörgerät bekommen, brauchen Sie eine Verordnung Ihres Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Für alle späteren Hörgeräte ist eine Verordnung zwar nicht vorgeschrieben, wir empfehlen Ihnen aber dennoch den erneuten Gehör-Check beim HNO-Arzt. Auch für den Fall, dass sich Ihr Gehör stark verschlechtert hat und Sie deshalb neue Hörgeräte brauchen. Dann ist ohnehin eine neue Verordnung vorgeschrieben.

    Muss ich etwas dazu bezahlen?


    Ja, Sie tragen die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel. Diese liegt bei zehn Euro pro Hörgerät. Wenn Sie mit Hörgeräten für beide Ohren versorgt werden, zahlen Sie also 20 Euro.

    Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät mit speziellem Design oder mit zusätzlicher Ausstattung, können darüber hinaus Mehrkosten auf Sie zukommen. Der Gesetzgeber beschränkt die Ausstattungsmerkmale auf das medizinisch notwendige Maß. Deshalb ist es uns nicht erlaubt, auch diese Kosten für Sie zu tragen.

    Unser Tipp:

    Fragen Sie Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ob er am verkürzten Versorgungsweg teilnimmt. Nach unseren Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2020 erfolgen rund 76 Prozent aller Hörgeräteversorgungen über den verkürzten Versorgungsweg völlig ohne Mehrkosten. Fallen sie im Ausnahmefall dennoch an, werden die Kunden im Vergleich zur klassischen Versorgung beim Hörakustiker mit durchschnittlich 600 Euro weniger belastet. Mehr Informationen zum verkürzten Versorgungsweg erhalten Sie in der Rubrik „Versorgung und Vertragspartner".

    Was für ein Hörgerät bekomme ich?

    Sie erhalten ein neues, modernes Hörgerät mit umfangreicher Ausstattung. 

    Von wem bekomme ich mein Hörgerät?

    Sie haben die Wahl. Lassen Sie sich entweder von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder einem Hörakustiker mit einem Hörgerät versorgen.

    Versorgung über den Hals-Nasen-Ohren-Arzt:

    Nimmt Ihr Arzt am verkürzten Versorgungsweg teil? Dann bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die Versorgung aus einer Hand zu erhalten. Ihr Arzt sucht zusammen mit Ihnen ein für Sie geeignetes Hörgerät aus und nimmt die Geräteeinstellungen vor. Damit ist Ihr Arzt der Ansprechpartner in allen medizinischen und technischen Fragen. Und das während der gesamten Versorgungszeit.

    Versorgung über den Hörakustiker:

    Wenn Sie Ihr Hörgerät über einen Hörakustiker beziehen möchten, benötigt der Akustiker Ihrer Wahl die ärztliche Verordnung. Etwa 95 Prozent der in Deutschland niedergelassenen Hörakustiker sind über ihre Bundesinnung Vertragspartner der DAK-Gesundheit – sicher auch einer in Ihrer Nähe. Der Hörakustiker wählt zusammen mit Ihnen ein geeignetes Modell aus und nimmt die Geräteeinstellungen vor. Er steht Ihnen für alle technischen Fragen rund um Ihr Hörgerät zur Verfügung. Für die medizinischen Fragen bleibt Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt zuständig.

    Auf welche Partner Sie zurückgreifen können, lesen Sie unter „Versorgung und Vertragspartner“. Dort bietet sich Ihnen über den Hilfsmittellotsen die Möglichkeit der direkten Suche.

    Darf ich meinen Ansprechpartner für Hörgeräte wechseln?

    Solange die Versorgung mit Hörgeräten nicht endgültig abgeschlossen ist, können Sie Ihren Arzt oder Akustiker jederzeit wechseln. Abgeschlossen bedeutet in diesem Fall, dass Sie den Empfang von Hörgeräten quittiert haben und Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt bestätigt hat, dass Sie mit Ihrem Hörgerät besser hören. Ein Wechsel hat keinen Einfluss auf die Leistungen, die Sie von der DAK-Gesundheit erhalten.