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UV-Lichtkamm

Ein älterer Herr mit Krückstock wird von einer Betreuerin

UV-Lichtkämme dienen zur Behandlung der behaarten Kopfhaut beziehungsweise ohne Kammaufsatz als Bestrahlungsgerät für schwer zugängliche Körperstellen (zum Beispiel Nacken, Achselhöhlen etc.). Sie kommen bei Hautkrankheiten wie zum Beispiel Schuppenflechte oder Neurodermitis zum Einsatz.

Durch den Kammaufsatz werden die Haare bei der Behandlung gescheitelt und die UV-Strahlung auf die Kopfhaut geleitet. Um eine gleichmäßige Dosisverteilung auf der Haut zu erzielen, muss der Kamm möglichst gleichmäßig durch das Haar gezogen werden. 

Kostenübernahme

Die Kosten für den UV-Kamm und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit. Das Gerät geht in Ihr Eigentum über. Sie erhalten mit der Auslieferung ein Patiententagebuch, in dem alle relevanten Bestrahlungsparameter und Therapiehinweise des Arztes oder der Ärztin eingetragen werden können. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Therapiebeginn mit Ihrem UV-Kamm bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die korrekte Anwendung zu informieren.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Hilfsmittellieferanten zahlen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
  • Gerät mit erforderlichem abnehmbaren Kammaufsatz
  • Ausführliche Bedienungsanleitung mit Anwendungs- und Reinigungshinweisen in deutscher Sprache
  • Transportkoffer
  • UV-Schutzbrille
  • Patiententagebuch zum Eintragen der Bestrahlungsparameter und Therapiehinweise des Arztes oder der Ärztin
  • zeitnahe Auslieferung
  • Gewährleistung und auf Wunsch der Versicherten die Entsorgung
  • Ausführliche Einweisung/ Beratung (gegebenenfalls auch der betreuenden Personen) durch produktspezifisch geschultes Fachpersonal
  • Aufklärung und Einweisung über die korrekte Handhabung des Therapie-Gerätes und des Zubehörs/Verbrauchsmaterials
  • Hygieneinformation zu regelmäßiger und korrekter Reinigung
  • Information über Hintergründe zur Therapie (Wirkungsweise der Therapie, Hinweise zur Abhilfe von Nebenwirkungen)
  • Informationen zu Anwendungsrisiken und Kontraindikationen

Vertragspartner

Die DAK-Gesundheit regelt jede Versorgung einzeln mit einem geeigneten Hilfsmittellieferanten. Uns bekannte bundesweit liefernde Hilfsmittellieferanten sind unter anderem:

Wünschen Sie eine weitergehende Auswahl an Hilfsmittellieferanten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:

Rückgabe

Das Gerät gehört Ihnen. Sie dürfen es behalten. Das hat den großen Vorteil, dass Sie es bei zukünftigen Erkrankungen sofort wieder benutzen können.

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Telefonkontakt
040 325 325 555

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