Saugende Inkontinenzhilfen für Heimbewohner
In Deutschland leiden mehr als fünf Millionen Menschen unter Blasenschwäche oder sogar Stuhlinkontinenz. Inkontinenzhilfen geben betroffenen Menschen Sicherheit.
Die saugenden Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Formen:
- Inkontinenzvorlagen, die in einer normalen Unterhose oder einer sogenannten Netzhose oder Fixierungshose getragen werden
- wiederverschließbare Inkontinenzhosen (Windelhosen) mit Klett- oder Haftstreifen
- Inkontinenzhilfen, die wie normale Unterhosen angezogen werden
Die hautfreundlichste Inkontinenzhilfe ist die erste Variante: eine Vorlage mit Netzhose. Wenn dies bei Ihnen nicht ausreicht oder nicht zu Ihrem Krankheitsbild passt, können auch Inkontinenzhosen infrage kommen. Die wiederverschließbaren Modelle reichen in der Regel aus, da Inkontinenzunterhosen keinen therapeutischen Vorteil bieten.
Kostenübernahme
Die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen, die Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- oder Pflegeheimen bzw. von Behinderteneinrichtung benötigen, übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie auch die Folgeverordnung bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie durch den Vertragspartner beraten.
Darauf haben Sie Anspruch
- saugende Inkontinenzvorlagen, Netzhosen für Inkontinenzvorlagen, saugende Inkontinenzhosen (Windelhosen und Inkontinenzunterhosen, inkl. sogenannter „Pants“), saugende Krankenunterlagen (nur Einweg-Produkte), die den Qualitätsstandards der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses für Kinder und Erwachsene entsprechen
- Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
- geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
- Beratung soll auf Wunsch durch qualifiziertes Personal des eigenen Geschlechts
- Beratung und Nachlieferung, Bemusterung/ Erprobung sowie die Betreuung, Einweisung und Schulung, auch der betreuenden Personen
Vertragspartner
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Fragen und Antworten
Wann übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen?
Wenn Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung leben und Inkontinenzhilfen benötigen, lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein Kassenrezept (rosa Verordnung) ausstellen, damit wir die Kosten für Sie übernehmen können. Auf dem Rezept sollte der Arzt oder die Ärztin neben der Diagnose auch die Art des notwendigen Hilfsmittels, den jeweiligen durchschnittlichen Monatsbedarf und den Gültigkeitszeitraum vermerken.
Wer liefert Inkontinenzhilfen ins Heim bzw. in die Einrichtung?
Wenden Sie sich daher mit Ihrem Rezept für Inkontinenzhilfen direkt an das Heim bzw. die Einrichtung, damit man sich dort mit den Vertragslieferanten in Verbindung setzt.
Wie ist die Kostenübernahme und mit welcher Zuzahlung sollte ich rechnen?
Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Die Zuzahlung beträgt im Monat zehn Prozent der Pauschale, die der Lieferant von uns erhält, und wird unabhängig von den tatsächlichen Lieferungen fällig – jeweils dann, wenn auch die monatliche Pauschale anfällt. Besondere Produktwünsche fallen aus der Kostenübernahme für Inkontinenzhilfen heraus, dafür ist von Ihnen eventuell eine gesonderte Zuzahlung zu leisten. Bitte erfragen Sie die genauen Konditionen direkt bei Ihrem Hilfsmittel-Lieferanten.