Hilfsmittel online beantragen

Um ein verordnetes Hilfsmittel zu bekommen, können Sie sich direkt an einen Vertragslieferanten wenden. Der klärt mit uns die Kostenübernahme. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Verordnung aber trotzdem vorher bei uns einreichen. Das geht ganz einfach online.
Full-Service: Unsere Vertragslieferanten kümmern sich um alles
Sie haben ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen? Dann können Sie sich mit der Verordnung (dem Rezept) direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden. Dieser plant mit Ihnen die Versorgung und klärt die Kostenübernahme direkt mit uns.
Alternative: Verordnung hochladen und Hilfsmittel selber beantragen
Sie möchten Ihre Verordnung lieber online bei uns einreichen? Kein Problem. Sie können einfach ein Foto Ihrer Verordnung hochladen und mit dem Online-Formular das Hilfsmittel beantragen. Wir prüfen Ihren Antrag und leiten die Verordnung an den gewünschten Vertragslieferanten weiter.
Ohne Angabe eines Vertragslieferanten können wir die Versorgung nicht beauftragen. Eine Empfehlung und Auswahl eines Lieferanten durch uns ist gesetzlich nicht gestattet.
Schritt 1
Schritt 2
Bitte senden Sie uns auf dem postalischen Wege möglichst keine Verordnungen zu.
Das brauchen Sie für den Online-Service
- ein Bild Ihrer Hilfsmittelverordnung (das Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin) in maximal 10 MB
- Ihre Versichertennummer
- etwa 10 Minuten Zeit
- Angaben zum Vertragslieferanten aus dem Hilfsmittellotsen, den wir einschalten sollen
Dafür können Sie den Online-Service nicht nutzen
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Hilfsmittel wegen eines Leidens nach dem Bundesversorgungsgesetz benötigen, können Sie dieses Formular für den Antrag nicht nutzen. Zuständig ist die Orthopädische Versorgungsstelle (OVSt.) des Versorgungsamtes für die Hilfsmittelversorgung. Auch bei einem Arbeitsunfall füllen Sie nicht das Formular aus, sondern wenden sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft.