Glukosemessgeräte
Bei einer interstitiellen Glukosemessung wird kontinuierlich der Glukosegehalt im Unterhautfettgewebe gemessen (rtCGM). Die aktuellen Messwerte von insulinpflichtigen Diabetikerinnen und Diabetikern werden automatisch an ein Empfangsgerät übermittelt. Wird der persönliche Grenzwert erreicht gibt das Gerät einen Alarm aus. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie direkt einen qualifizierten Partner auswählen - ganz unkompliziert online.
Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für ein medizinisch notwendiges Glukosemessgerät, das Ihnen Ihr Facharzt oder Ihre Fachärztin verordnet hat. Ihr behandelnder Facharzt bzw. Ihre behandelnde Fachärztin legt mit Ihnen gemeinsam ein Therapieziel fest. Eine Schulung zur sicheren Anwendung des Glukosemessgerätes muss erfolgt sein.
Die Fortsetzung der Therapie mit einem Glukosemessgerät wird von der DAK-Gesundheit regelmäßig gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft.
Dafür sollten dem MDK folgende Angaben aus den letzten drei Monaten zur Verfügung gestellt werden:
- detaillierte nachvollziehbare und aktuelle Stoffwechsel-Dokumentation mit Blutzuckerwerten, BE/KE (Broteinheit/Kohlenhydrateinheit)
- Insulindosis einschließlich Korrektureinheiten
- Beschreibung von Sondersituationen wie körperliche Aktivitäten, akute Erkrankung
Exklusiv für Sie vertraglich geregelt
Durch die Verwendung von Glukosemessgeräten soll nach einer gewissen Nutzungsdauer eine Stabilisierung des Diabetes erreicht werden. Ist dies erreicht, lässt sich der Diabetes idealerweise mit den herkömmlichen Methoden der Blutzuckermessung auch ohne rtCGM gut einstellen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit der Anwendung nicht zurechtkommen. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an den Lieferanten.
Vertragliche Regelungen existieren derzeit noch nicht.
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail direkt mit der Versorgung beauftragen. Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.