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Vorsorgen mit dem Hautkrebs-Screening 17-34

Wir beteiligen uns an den Kosten

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen – auch bei Jüngeren. Deshalb ist Vorsorge besonders wichtig. Wir möchten Sie dabei unterstützen: Wenn Sie zwischen 17 und 34 Jahre alt sind, erstatten wir Ihnen alle zwei Jahre bis zu 60 Euro für das Hautkrebs-Screening. Dieses hilft dabei, die Krankheit frühzeitig zu erkennen und so die Heilungschancen zu verbessern. Machen Sie am besten gleich einen Termin. Mit unserer Arztsuche finden Sie eine Praxis mit entsprechender Qualifikation in Ihrer Nähe:

DAK Arztsuche

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich jederzeit. Weiter unten finden Sie alle Kontaktwege zu uns sowie detaillierte Informationen zum Hautkrebs-Screening.

Ihre DAK-Gesundheit 

Hautkrebs-Screening 17-34 kurz erklärt

Für Versicherte zwischen 17 und 34 Jahren

Bis zu 60 Euro Zuschuss alle zwei Kalenderjahre

In einer Haut- oder Hausarztpraxis mit spezieller Qualifikation

Rechnung bei uns einreichen und Geld zurückbekommen

Wie bekomme ich mein Geld zurück für das Hautkrebs-Screening?

Wir bezuschussen das Hautkrebs-Screening für Versicherte zwischen 17 und 34 Jahren im Rahmen unserer PLUS-Leistungen mit bis zu 60 Euro alle zwei Kalenderjahre. Diese Summe entspricht meist einer vollständigen Kostenübernahme. Wir erstatten Ihnen den Betrag schnellstmöglich, wenn Sie die Rechnung über einen dieser Wege bei uns einreichen:

Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?

Das Hautkrebs-Screening wird oftmals von einem Dermatologen oder einer Dermatologin durchgeführt. Sie können aber auch zu einer Hausarztpraxis gehen, wenn diese dafür qualifiziert ist. Nutzen Sie gern unsere DAK Arztsuche.

Die Untersuchung selbst dauert nur ein paar Minuten und ist völlig schmerzfrei:

  • Der Arzt oder die Ärztin untersucht Ihre gesamte Haut nach auffälligen Veränderungen, also Arme, Beine, Kopfhaut, aber auch Genitalien und Zahnfleisch – wirklich alle Stellen. 
  • Für kritische Stellen kommt mitunter eine spezielle Lupe, das Dermatoskop, zum Einsatz.
  • Entdeckt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verdächtige Hautveränderungen, entnimmt er bzw. sie meist eine Gewebeprobe oder entfernt die auffällige Stelle direkt und schickt sie zur Untersuchung ins Labor. 

Weil sich Hautkrebs an versteckten Stellen entwickeln kann, ist es notwendig, dass Sie sich für die Untersuchung komplett entkleiden. Das ist manchmal unangenehm, aber wichtig. Die Ärztinnen und Ärzte, die Hautkrebs-Screening durchführen, sind darauf sensibilisiert, mit der besonderen Situation umzugehen.

Hautkrebs vorbeugen mit der ABCDE-Regel

Sie sollten Ihre Haut regelmäßig selbst untersuchen. Achten Sie dabei auf alles, was sich verändert. Die sogenannte ABCDE-Regel hilft Ihnen dabei. Warnsymptome sind:

  • A wie Asymmetrie: Sind Muttermale, Leberflecken und auffällige Stellen von besonderer Form?
  • B wie Begrenzung: Heben sich die Ränder besonders ab (Farbe, Form etc.)?
  • C wie Colour: Hat die Hautstelle unterschiedliche Farbtöne?
  • D wie Durchmesser: Sind die Stellen besonders groß (über fünf Millimeter)?
  • E wie Erhabenheit oder Evolution: Erhebt sich der Fleck über das Hautniveau? Hat sich der Fleck in den letzten drei Monaten verändert?


Keine Panik: Viele Flecken erfüllen eines oder mehrere dieser Kriterien, sind aber dennoch kein Hautkrebs, sondern harmlos. Ein Haut-Check in Ihrer Arztpraxis ist im Zweifel ratsam.

Ursachen, Symptome, Behandlung von Hautkrebs

Hautkrebs-Screening für Versicherte ab 35 Jahren

Für unsere Versicherten ab 35 Jahren bezahlen wir das Hautkrebs-Screening alle zwei Kalenderjahre. Einfach die Gesundheitskarte in der Praxis vorlegen. Sie rechnet direkt mit uns ab.