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Ja. Damit wir Ihnen die Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstatten können, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin uns bestätigen, dass diese medizinisch notwendig ist. Reichen Sie uns die ärztliche Verordnung einfach über den Online-Antrag ein.
Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für Haushaltshilfe.