Brauche ich eine ärztliche Bescheinigung für Haushaltshilfe?
Ja. Damit wir Ihnen die Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstatten können, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin uns bestätigen, dass diese medizinisch notwendig ist. Reichen Sie uns die ärztliche Verordnung einfach über den Online-Antrag ein.
Während einer laufenden Krankenhausbehandlung benötigen wir keine ärztliche Verordnung. Diese ist erst nach der Krankenhausbehandlung erforderlich, wenn Sie Ihren Haushalt immer noch nicht weiterführen können.
Attest über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bei Krankheit
Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/Entbindung
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