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Wer unter medizinisch bedingtem Haarausfall leidet, hat die Möglichkeit mit Ersatzhaar für ein natürliches Körpergefühl und mehr Selbstbewusstsein zu sorgen.
Ärztlich verordneten Haarersatz erhalten Sie bei allen unseren Vertragspartnern. Diese informieren Sie über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten, holen die Kostenzusage bei uns ein und rechnen Ihre Versorgung direkt mit uns ab. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für besonders aufwändige oder teure Produkte entscheiden, fällt ggf. eine private Aufzahlung für Sie an. Hierzu berät Sie unser Vertragspartner ebenfalls.
Kopftücher/Turbane/Kappen o.ä. sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Auch Pflegeprodukte können generell nicht übernommen werden, da Shampoo und andere Pflegeprodukte auch bei natürlichen Haaren gekauft werden müssen.
Haarersatz für Männer kann nur in Ausnahmefällen übernommen werden, zum Beispiel bei einer Chemotherapie.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.