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Wer unter medizinisch bedingtem Haarausfall leidet, hat die Möglichkeit mit Ersatzhaar für ein natürliches Körpergefühl und mehr Selbstbewusstsein zu sorgen.
Ärztlich verordneten Haarersatz erhalten Sie bei allen unseren Vertragspartnern. Diese informieren Sie auch über die Versorgungsmöglichkeiten, holen die Kostenzusage bei uns ein und rechnen Ihre Versorgung direkt mit uns ab. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Diese Kosten übernehmen wir:
Für eine Kunsthaar-Perücke mit einer Nutzungsdauer bis 6 Monate, z.B. bei Chemotherapie, übernehmen wir den Vertragspreis von 394,40€ (bei 16% MwSt) bzw. 404,60€ (bei 19% MwSt).
Bei dauerhaftem Haarausfall, z.B. bei Alopezie, zahlen wir auch eine Echthaar-Perücke mit einer Nutzungsdauer von 12 Monaten. Der Vertragspreis beträgt 910,60€ (bei 16% MwSt) bzw. 934,15€ (bei 19% MwSt).
Sofern Sie sich für besonders aufwändige oder teure Produkte entscheiden, fällt ggf. eine private Aufzahlung für Sie an. Hierzu berät Sie unser Vertragspartner ebenfalls.
Turbane/Kappen o.ä. sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Auch Pflegeprodukte können generell nicht übernommen werden, da bei natürlichen Haaren das Shampoo auch von jedem selbst gekauft werden muss.
Haarersatz für Männer kann nur in Ausnahmefällen übernommen werden, zum Beispiel bei einer Chemotherapie.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.