Sicherheitshinweis

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  • Kostenübernahme

    Wir übernehmen die Kosten für ein medizinisch notwendiges Glukosemessgerät, das Ihnen Ihr Facharzt verordnet hat. Ihr behandelnder Facharzt legt mit Ihnen gemeinsam ein Therapieziel fest. Eine Schulung zur sicheren Anwendung des Glukosemessgerätes muss erfolgt sein.

    Die Fortsetzung der Therapie mit einem Glukosemessgerät wird von der DAK-Gesundheit regelmäßig gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft.

    Dafür sollten dem MDK folgende Angaben aus den letzten drei Monaten zur Verfügung gestellt werden:

    • detaillierte nachvollziehbare und aktuelle Stoffwechsel-Dokumentation mit Blutzucker­werten, BE/KE (Broteinheit/Kohlenhydrateinheit)
    • Insulindosis einschließlich Korrektureinheiten
    • Beschreibung von Sondersituationen wie körperliche Aktivitäten, akute Erkrankung
  • Exklusiv für Sie vertraglich geregelt

    Durch die Verwendung von Glukosemessgeräten soll nach einer gewissen Nutzungsdauer eine Stabilisierung des Diabetes erreicht werden. Ist dies erreicht, lässt sich der Diabetes idealerweise mit den herkömmlichen Methoden der Blutzuckermessung auch ohne rtCGM gut einstellen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit der Anwendung nicht zurechtkommen. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an den Lieferanten.

    Vertragliche Regelungen existieren derzeit noch nicht.

  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.