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Für welche Krankenkassen-Leistungen kann ich die Kostenerstattung wählen und mich auf Privatrechnung behandeln lassen?

Haben Sie die Kostenerstattung anstatt der Abrechnung über die DAK-Gesundheitskarte gewählt, können Sie sich für folgende Leistungen bei Praxen mit Kassenzulassung auf Privatrechnung behandeln lassen:
  • ärztliche Behandlungen und Therapien
  • zahnärztliche Leistungen
  • ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen, für die Sie ein Rezept bekommen, wie zum Beispiel Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie), Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten oder häusliche Krankenpflege
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus
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